Stiftung Liebenau: Geldauflagen
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Geldauflagen

Geldauflagen und Bußgelder sind bei uns in guten Händen. Unsere Projekte helfen, Notlagen zu vermeiden. Zum Beispiel durch die Entwicklung und Umsetzung neuer Hilfsangebote, die Familien mit besonderen Belastungen helfen. Durch Hilfen zur Teilhabe für benachteiligte Jugendliche. Durch die Unterstützung beim Aufbau bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements. Und vieles mehr.

Informationen für Zuweisende

Transparente Geldauflagenverwaltung: 

 

  • Die Stiftung Liebenau ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit Freistellungsbescheid des Finanzamtes Friedrichshafen vom 06.03.2024 für 2022.
  • Wir sind in den Listen der Oberlandesgerichte Karlsruhe und Stuttgart eingetragen.
  • Wir verwenden Geldauflagen ausschließlich für den in der Satzung vorgesehenen Zweck. Satzungsänderungen teilen wir unverzüglich mit.
  • Wir verwalten Ihre Geldauflagen zuverlässig. Wir führen ein Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Verwendung von Bußgeldern genutzt wird.
  • Wir stellen sicher, dass über Bußgeldzahlungen keine Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden.
  • Wir bearbeiten Ihre Zuweisungen sorgfältig und informieren Sie zeitnah über eingehende und ausbleibende Zahlungen. Über die Höhe und Verwendung der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen werden die zuständigen Oberlandesgerichte regelmäßig unterrichtet.

 

Vielen Dank, dass Sie unsere Arbeit mit der Zuweisung von Geldauflagen unterstützen!

Bußgeldkonto

Volksbank Friedrichshafen-Tettnang

IBAN: DE25 6519 1500 0157 5000 04

BIC: GENODES1TET

Informationen für Zahlungspflichtige

Sie müssen eine Geldauflage an die Stiftung Liebenau zahlen? Dann danken wir Ihnen jetzt schon für Ihre fristgerechte Überweisung des Betrags.

 

Nachfolgend einige wichtige Informationen für Sie:

 

  • Wir dürfen Ihnen für Ihre Zahlung keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.
  • Es ist uns nicht gestattet, mit Ihnen über Ratenzahlung oder Aufschub der Zahlung zu verhandeln. Bitte wenden Sie sich dafür direkt an das zuständige Gericht.
    Wir bestätigen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft den Eingang jeder Zahlung schriftlich.
  • Bitte geben Sie bei jeder Überweisung das vom Gericht festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann können wir die Zahlung Ihrer Auflage zuordnen und sie dem Gericht fristgerecht bestätigen.
  • Überweisen Sie Ihre Geldauflage bitte ausschließlich auf unser Bußgeldkonto:

    Volksbank Friedrichshafen-Tettnang
    IBAN: DE25 6519 1500 0157 5000 04
    BIC: GENODES1TET

Ihre Zahlung trägt dazu bei, dass wir Menschen in Not helfen können. Auch wenn Ihre Zahlung an uns nicht freiwillig erfolgt, danken wir Ihnen dafür herzlich.

Romina Schöinger
Romina Schöniger

Stiftung Liebenau
Helfen und Spenden
Siggenweilerstraße 11
88074 Meckenbeuren
Telefon +49 7542 10-1207
helfenundspenden(at)stiftung-liebenau.de

Maren Lenz
Maren Lenz

Stiftung Liebenau
Helfen und Spenden
Siggenweilerstraße 11
88074 Meckenbeuren
Telefon +49 7542 10-1308
helfenundspenden(at)stiftung-liebenau.de