Home | Impressum | Sitemap | Datenschutz
Sie sind hier:  Stiftung Liebenau »  Tätigkeitsfelder »  Hilfen für Kinder&Jugendliche » St. Gallus-Hilfe

Jugendhilfe in der St. Gallus-Hilfe gGmbH

Hilfen nach SGB VIII

Die St. Gallus-Hilfe gGmbH ist anerkannter Träger der Jugendhilfe. Sie sieht ihre besondere Verpflichtung darin, Kindern, Jugendlichen und deren Familien in belastenden und krisenhaften Lebenssituationen Unterstützung für eine gelingende eigenverantwortliche Lebensführung anzubieten. Die St. Gallus-Hilfe ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Erziehungshilfe im Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart und im Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e.V.

Das Leistungsspektrum umfasst derzeit:

Flexible Hilfe zur Erziehung (SGB VIII)

Ein Hilfeangebot für schulpflichtige Kinder und Jugendliche mit auffälligem Verhalten, psychosozialen Störungen und seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Grenzbereich von Lern- und geistiger Behinderung zwischen 6 und 16 Jahren, deren Familien und/oder deren soziales Umfeld (z. B. Schule) mit der Erziehung und Betreuung überfordert sind.

Die flexiblen Hilfen zur Erziehung setzen sich aus zwei Modulen zusammen, die miteinander kombiniert werden können.
  1. Betreuung während der Mittagszeit
  2. Gestaltete Freizeit
    Die gestaltete Freizeit ist ein pädagogisches Angebot an den schulfreien Werktagen. In der Regel von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
    Von seiner Struktur her sieht es zu gleichen Teilen (je 1 Stunde) Zeiten für Hausaufgabenbetreuung, individuelle Freizeitgestaltung und Gruppenprojekte vor.

Stationäre Hilfen zur Erziehung (SGB VIII)

Stationäre Hilfe zur Erziehung nach § 34, Eingliederungshilfe nach § 35 a und Hilfen für junge Volljährige nach § 41 wird in Innen- und Außenwohngruppen in den Heimen St. Martin und St. Kolumban geleistet. Sie kommt in Betracht für Kinder und Jugendliche:

  • mit einer starken Lernbehinderung
  • im Grenzbereich von Lernbehinderung und geistiger Behinderung
  • mit psychischen Belastungen, seelischer Behinderung und Verhaltensweisen, die ihre soziale Integration erschweren
  • Kinder und Jugendliche mit (auch atypischen) autistischen Störungen und unklarer intellektueller Beeinträchtigung
  • Anfallskranke oder in ihrer Entwicklung behinderte Kinder und Jugendliche

Die stationäre Hilfe soll durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischer Arbeit und therapeutischen Angeboten auf der Grundlage einer mit allen Beteiligten abgestimmten Hilfeplanung die Entwicklung des jungen Menschen fördern und seine Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft sichern.
Die Kinder und Jugendlichen werden in Fragen der schulischen Bildung und des Berufslebens sowie der allgemeinen Lebensführung und Lebensbewältigung beraten und unterstützt.

Schule und Erziehungshilfe mit dem Bildungsgang der Förderschule

Die Schule für Erziehungshilfe mit dem Bildungsgang der Förderschule bietet lernbehinderten Kindern und Jugendlichen, die wegen ihrer sozialen Entwicklung einen besonderen schulischen Rahmen benötigen, eine ihnen angemessenen Förderung.

Kontakt

St. Gallus-Hilfe


Antje Schmieder
Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Siggenweilerstr. 11
88074 Meckenbeuren
Telefon 0 75 42/10-20 24
Telefax 0 75 42/10-20 20
antje.schmieder@st.gallus-hilfe.de

www.st.gallus-hilfe.de