Seit 1958 gibt es eine „Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“. Erst mit dieser Gründung konnte eine systematische Verfolgung der nationalsozialistischen Verbrechen einsetzen. Hauptziel ist es festzustellen, welche Personen noch verfolgt werden können.
Der Leiter der „Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen“, der leitende Oberstaatsanwalt Jens Rommel wird im Rahmen des jährlichen Gedenktags für die Euthanasie-Opfer über die Arbeitsweise der Zentralen Stelle referieren.
Mit ihrem jährlichen Gedenken will die Stiftung Liebenau daran erinnern, was Menschen im Namen einer Ideologie Mitmenschen angetan haben. Sie will auffordern zur Wachsamkeit im Umgang mit dem menschlichen Leben – in Wissenschaft, Wirtschaft, Alltag und Politik.