Bausteine zur Verbesserung
Ein wichtiges Ziel der sechs Milliarden Euro schweren Reform ist es, Pflegebedürftige zu entlasten. Ihr Eigenanteil am Pflegesatz in der stationären Pflege soll künftig für drei Jahre auf maximal 700 Euro pro Monat für den Anteil der Pflegeleistungen begrenzt werden. Diese geplante Entlastung sehen die Verantwortlichen der Stiftung Liebenau als ersten Schritt positiv, ebenso eine Erweiterung der ambulanten Leistungen und die Tatsache, dass die Pflege vermehrt als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen wird. Allerdings sieht der Vorstand diese Vorschläge nur als einzelne Bausteine für eine nötige Strukturreform der Pflege. Ebenso notwendig wären vor allem höhere Leistungen der Pflegeversicherung und eine Wiederaufnahme der strukturellen Investitionskostenförderung für Pflegeheime durch die Bundesländer. Auch eine Stärkung der Kurzzeitpflege und die Förderung innovativer ambulanter Wohn- und Betreuungsformen im Wohnquartier wird für notwendig gehalten.
Entlastung greift nur teilweise
Zu beachten ist auch, dass die Begrenzung des Eigenanteils sich nach dem vorliegenden Vorschlag nur auf den Anteil an Pflegeleistungen bezieht. Der Pflegesatz setzt sich jedoch aus drei Teilen zusammen: Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskostenanteil. Im Bundesdurchschnitt liegen diese Anteile bei 786 Euro, 774 Euro und 455 Euro, zusammen 2015 Euro. Die geplante Reform würde nur zu einem reduzierten Durchschnittssatz von 1929 Euro führen. Nach Auffassung der Stiftung Liebenau sollte auch der Wiedereinstieg in die strukturelle Investitionskostenförderung und die Dynamisierung der Pflegeversicherungsleistungen zur Deckelung der Eigenanteile beitragen.
TV-Beitrag zum Thema
Mehr zum Thema, darunter auch ein Interview mit Vorstand Dr. Berthold Broll, in einem TV-Bericht von regioTV, den man hier > nachschauen kann. Bebildert ist der Beitrag mit Szenen aus dem Alltag im Haus der Pflege Dr. Albert Moll, das die Liebenau Leben im Alter in Tettnang betreibt.