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Zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge: Technik in der Pflege

MECKENBEUREN-LIEBENAU – Notruf-Klingelknopf, Badewannen-Lifter, GPS-Systeme: Auch in der Pflege wird immer häufiger über Technik gesprochen. Während die erstgenannten Hilfsmittel schon lange zur Ausstattung unserer Häuser der Pflege gehören, wird über den Einsatz von GPS-Systemen in der Fachwelt noch diskutiert. Derartige technische Möglichkeiten haben eine neue ethische Qualität. Sie betreffen stärker die menschliche Person, nehmen Einfluss auf Selbstbestimmung, Fürsorge- und Beziehungsstrukturen. Eine totale Verweigerung gegenüber technischen Hilfen ist ebenso wenig sinnvoll wie die naive Übernahme sämtlicher Angebote. Vielmehr bedarf jedes Gerät und jedes Verfahren, das als Hilfe zur Pflege ins Spiel gebracht wird, der Prüfung auf seine Chancen und Gefahren.

Technik in der Pflege soll der Lebenserhaltung und Lebensentfaltung dienen.

Technik in der Pflege soll der Lebenserhaltung und Lebensentfaltung dienen.

Technik sollte passgenau dem geforderten Hilfebedarf entsprechen.

Technik sollte passgenau dem geforderten Hilfebedarf entsprechen.

Technik in der Pflege ist individuell in die Span- nungsfelder „Freiheit und Schutz” und „Selbst- bestimmung und Fürsorge” einzuordnen.

Technik in der Pflege ist individuell in die Spannungsfelder „Freiheit und Schutz” und „Selbstbestimmung und Fürsorge” einzuordnen.

Technik in der Pflege muss ethisch verantwortbar sein

Heiner Franzka* ist 68 Jahre alt. Wegen seiner Demenz lebt er seit kurzem in einem Haus der Pflege. Der schlanke, bewegungsfreudige Mann liebt die Natur und nutzt jede Gelegenheit zu ausgedehnten Spaziergängen im nahegelegenen Wald. Immer häufiger müssen ihn die Pflegekräfte dort suchen und ins Haus zurückholen. Ihm gefällt das überhaupt nicht, entsprechend aggressiv werden seine Reaktionen. In einer Fallbesprechung zwischen Familienangehörigen, Pflegeteam und einer Fachärztin kommt der Vorschlag auf, ihm mittels GPS-Gerät mehr sicheren Bewegungsraum zu ermöglichen.

 

Auf so einem GPS-Gerät, das er um den Hals oder am Handgelenk tragen könnte, würden bestimmte räumliche Bereiche festgelegt. Nur bei Überschreiten dieser so genannten Korridore würde via Haustelefon ein Signal an die Pflegekräfte gesendet. Die Pflegekräfte könnten Heiner Franzka, der gerade seinen Korridor verlassen hat, ausfindig machen und sich um ihn kümmern. Die Ehefrau zögert: Würde ihr Mann, der immer sehr auf seine persönliche Freiheit bedacht war, eine solche „Überwachung” richtig finden? Und was ist dabei mit dem Datenschutz? Um den Vorschlag nach ethischen Gesichtspunkten zu prüfen und zu bewerten, hat das Ethikkomitee der Stiftung Liebenau sechs Thesen formuliert.

 

Technik in der Pflege soll der Lebenserhaltung und Lebensentfaltung dienen

Zweck technischer Hilfsmittel ist, die vielen Seiten menschlichen Lebens zu erhalten und zu entfalten. Eine Vielzahl von Gegenständen hat heute zum Ziel, das Dasein von Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, zu erleichtern. Also zum Beispiel Schmerzen und Schäden zu vermeiden, Selbstbestimmung hinsichtlich Kommunikation, Mobilität, Wohnen weitestgehend zu erhalten und zu ermöglichen, zur Verfügung stehende Ressourcen angemessen einzusetzen. Das GPS-System würde diesem Zweck dienen, da es Schäden u vermeiden hilft, die bei Orientierungslosigkeit entstehen könnten, zum Beispiel ein Unfall auf befahrener Straße, ein Verlaufen in der Stadt oder im Wald. Der individuell bestimmbare Korridor bietet einen geschützten Raum der Entfaltung für gefährdete Personen, hier für Heiner Franzka. Ein ängstliches Festhalten der Person und Einschränken der Mobilität wird überflüssig.

 

Technik in der Pflege darf Menschen nicht aus ihrer Mitverantwortung gegenüber ihren Mitmenschen entlassen

Viele pflegerische Aufgaben können nicht von technischen Hilfsmitteln erledigt werden. Zu wendung, Einfühlungsvermögen und Kreativität sind erforderlich, um der gegenseitigen mitmenschlichen Verantwortung zu entsprechen. Diese Mitverantwortung insbesondere der Pflegekräfte und Angehörigen wird durch ein GPS-System nicht aufgehoben, da die Korridore individuell festzulegen sind. Zudem wird ein persönliches Eingehen auf die Lage der betreffenden Person notwendig, wenn ein Signal durch das Überschreiten des personenspezifischen Korridors ausgelöst worden ist. Denkbar wäre zum Beispiel, dass ihn die Pflegekraft beim Zusammentreffen freundlich anspricht und zu einem gemeinsamen Spaziergang im Hausgarten einlädt.

 

Technik sollte passgenau dem geforderten Hilfebedarf entsprechen

Es ist stets zu prüfen, ob die eingesetzte Technik die erforderliche Unterstützung bietet oder ob nicht ein anderes technisches Hilfsmittel geeigneter ist. Etwa weil es einfacher zu bedienen ist oder weniger Risiken birgt. Ein Beispiel: Die bisher häufig verwendeten Bettgitter, die ein nächtliches Herausfallen vermeiden sollen, werden immer häufiger durch so genannte Niederflurbetten ersetzt, bei denen die Verletzungsgefahr geringer, die Bewegungsfreiheit aber größer ist. GPS-Tracker sollten nur bei Menschen mit einer so genannten Hinlauftendenz eingesetzt werden, wenn also die Gefahr besteht, dass sie sich verirren. Passgenau sind sie dann, wenn der Bewegungskorridor individuell festgelegt werden kann und die Befestigungsmöglichkeiten für die jeweilige Person angepasst werden können.

 

Jeder Technikeinsatz sollte im Blick auf seine Folgen für die Betroffenen vorsichtig bewertet werden

Der Einsatz technischer Mittel bedarf immer auch einer Technikfolgenabschätzung nach dem Vorsichtigkeitsprinzip. Da die Sicherheit durch GPS-Systeme steigt, ist prinzipiell eine gewisse Entlastung von Mitarbeitenden und Angehörigen zu erwarten. Vorsichtshalber muss allerdings ein Ausfall der Technik mitbedacht werden und etwa ein Namensschild mit Telefonnummer zusätzlich angebracht werden. Vorsicht ist besonders geboten, was den Umgang mit Daten angeht. Hier ist hohe Sensibilität und genaue Dokumentation gefordert, die permanente Speicherung der Aufenthaltskoordinaten ist zu unterbinden.

 

Technikeinsatz in der Pflege verlangt eine intensive Auseinandersetzung mit der Autonomie der zu pflegenden Person und pflegerischen Notwendigkeiten

Technik soll einerseits eine Unterstützung sein. Sie wirkt andererseits aber auch überwältigend und undurchsichtig. Die zu Pflegenden sind häufig weniger als andere in der Lage, die technischen Produkte zu verstehen und über Zustimmung oder Ablehnung zu entscheiden. Dies betrifft vor allem den Bereich der Medizinethik, wenn es um technische Fragen in der Behandlung der Patienten geht. Insofern sollte Technik nicht gegen den Willen einer pflegebedürftigen Person eingesetzt werden, die zuvor umfassend informiert worden ist. Wo es jedoch zu physisch oder psychisch schwer zumutbaren Lebenssituationen beteiligter Personen kommt, muss eine Auseinandersetzung mit der Autonomie der zu pflegenden Person und den pflegerischen Notwendigkeiten stattfinden.

 

Herr Franzka sollte also über die Funktion und den Zweck des GPS-Senders informiert werden und mit dem Anlegen einverstanden sein. Die Pflegekräfte sind dann in einer besonderen Verantwortung, wenn er das Tragen des GPS- Senders einmal ablehnt, obwohl es grundsätzlich mit den Angehörigen vereinbart ist. Hier müssen die Fragen beantwortet werden: Wie viel Schaden entstünde für alle Beteiligten, wenn der GPS-Sender nicht getragen wird und Herr Franzka dann gegebenenfalls zu Hause bleiben muss? Gibt es im Einzelfall Alternativen, etwa gemeinsames Spazierengehen? Lässt er sich vom Tragen des GPS-Senders überzeugen? GPS-Sender haben nicht den Zweck einer elektronischen Fußfessel.

 

Technik in der Pflege ist individuell in die Spannungsfelder „Freiheit und Schutz” und „Selbst- bestimmung und Fürsorge” einzuordnen

Am Einsatz der GPS-Geräte wird deutlich, worin generell die ethische Ambivalenz techni scher Innovationen in der Pflege besteht: Sie sollen die Fürsorge und den Schutz von Menschen mit Hinlauftendenz erhöhen, indem sie rechtzeitig Alarm geben, wenn jemand den ihm vertrauten und für ihn vorgesehenen Korridor verlässt. Außerdem ermöglichen sie Bewegungs freiheit und Teilhabe, die ansonsten nur durch unverhältnismäßig hohen und häufig nicht vorhandenen Zeit- und Personaleinsatz erreicht werden könnten. Nötig ist allerdings, immer wieder zu überprüfen, ob der festgelegte Korridor noch dem Fürsorge- und Schutzgedanken einerseits und dem Freiheits- und Teilhabegedanken andererseits entspricht.

 

*Das Beispiel von Heiner Franzka ist nach Berichten von Pflegekräften konstruiert. Seine Geschichte ist jedoch typisch für viele.

 

 

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