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Informationen zum Bundesteilhabegesetz

Jörg Munk, Geschäftsführer der Liebenau Teilhabe (bis März 2023) nimmt Stellung zum aktuellen Stand der Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Baden-Württemberg

Übergangsvereinbarung beschlossen

 

Nach teils schwierigen Verhandlungen konnte im April 2019 eine Übergangsvereinbarung zwischen den Vertretern der Eingliederungshilfe und den Vereinigungen der Leistungserbringer zur Umsetzung des BTHGs für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen werden. Dieser haben auch die maßgeblichen Interessenvertretungen der Menschen mit Behinderungen zugestimmt. Sie erlaubt den Leistungsträgern und den Leistungserbringern die Fortführung der bisherigen Leistungen. So wird ein Leistungsabbruch vermieden. Die Übergangsphase ist bis zum 31.12.2021 befristet. 

 

Nötig wurde diese Übergangsvereinbarung, weil durch die vom BTHG geforderte Umstellung auf personenzentrierte Leistungen, die Bedarfe jeder einzelnen Person neu ermittelt werden müssen. Da sich das dafür vorgesehene Bedarfsermittlungsinstrument für Baden-Württemberg (BEI_BW) noch in der Erprobungsphase befindet, können bis Ende diesen Jahres keine nach dem neuen System ermittelten Bedarfe für alle vorliegen. Zudem ist weiterhin unklar, wie die Zusammenstellung der einzelnen Leistungen konkret aussehen wird. 

 

Die Übergangsvereinbarung ermöglicht eine budgetneutrale Umstellung der Leistungen der Eingliederungshilfe zum 01.01.2020. Das bedeutet, dass die bisherigen Leistungsentgelte in bestehender Höhe weiterlaufen. Damit wird die Finanzierung während der Übergangszeit sichergestellt.

 

Die Übergangsvereinbarung betrifft vor allem die stationären Betreuungsleistungen. Ab dem 01.01.2020 wird die bisherige Pauschale formell aufgesplittet in existenzsichernde Leistungen (Wohnen, Hilfe zum Lebensunterhalt) und Fachleistungen (Assistenzleistungen).     

 

Jörg Munk

Geschäftsführer der Liebenau Teilhabe gemeinnützige GmbH

Ältere Stellungnahmen von Jörg Munk, Geschäftsführer der Liebenau Teilhabe (bis 2023), zum BTHG

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