Beteiligung & Vertretung
Fürsprecher
Manchmal will man sein Anliegen nicht den Mitarbeitern erzählen.
Auch nicht der Fach-Kraft in der Werkstatt.
Und auch nicht den Vertrauens-Personen.
Dann kann man zu den Für-Sprechern gehen.
Sie setzen sich für Ihre Anliegen ein.
Die Für-Sprecher sind un-parteiisch.
Das heißt, sie sind un-abhängig.
Wünsche und Beschwerden sagen sie nicht jedem weiter.
Das ist wichtig.
Jeder kann sich deshalb trauen,
mit einem Für-Sprecher zu reden.
Wie finde ich einen Für-Sprecher?
Es gibt derzeit drei Für-Sprecherinnen.
Wer ein Anliegen hat, kann bei einer Für-Sprecherin anrufen.
Kontakt

Irmgard Sailer
Liebenau Teilhabe
gemeinnützige GmbH
Fürsprecherin
Siggenweilerstraße 11
88074 Meckenbeuren
Telefon +49 172 1435161

Kerstin Rupp
Liebenau Teilhabe
gemeinnützige GmbH
Fürsprecherin
Siggenweilerstraße 11
88074 Meckenbeuren
Telefon +49 172 1437262

Gisela Vetter
Liebenau Teilhabe
gemeinnützige GmbH
Fürsprecherin
Siggenweilerstraße 11
88074 Meckenbeuren
Telefon +49 172 1435805
Man kann eine Für-Sprecherin auch treffen.
Dann macht man vorher am Telefon einen Termin aus.
Man kann auch eine E-Mail schreiben.
Die Adresse lautet: fuersprecher.teilhabe@stiftung-liebenau.de
Alle drei haben die gleiche E-Mail-Adresse.
Heim- und Jugendbeiräte
Der Heimbeirat besteht aus Bewohnern der Einrichtungen. Jedes Wohnhaus verfügt über einen Beirat. Er prüft laufend den Alltag der Bewohner auf Verbesserungsmöglichkeiten, spricht eventuelle Probleme an und hat in vielen Bereichen ein Mitspracherecht.
Auch im Fachzentrum für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene wird auf jeder Gruppe ein Gruppenvertreter gewählt.
mehr >
Werkstatträte
Die Werkstatträte der Stiftung Liebenau bestehen aus den gewählten Vertretern aller Beschäftigten aus den Arbeitsbereichen. Sie wachen darüber, dass die zugunsten der Werkstattbeschäftigten geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften sowie mit der Werkstatt getroffenen Vereinbarungen eingehalten und durchgeführt werden. Eine Frauenbeauftragte kümmert sich zudem speziell um Anliegen der beschäftigten Frauen.
Die Werkstatträte halten regelmäßig Sprechstunden ab, treffen sich monatlich zur Sitzung und berichten in der jährlichen Werkstattversammlung über ihre Arbeit. In vielen Bereichen haben sie ein Mitwirkungsrecht, in einigen ein Mittbestimmungsrecht. Werkstattleitung und Werkstattrat sind angehalten, einvernehmlich zusammenzuarbeiten.
Grundlage der Arbeit des Werkstattrates ist Arbeit ist die Caritas-Werkstätten-Mitwirkungsverordnung. Bei Fragen können Sie sich direkt an an den Werkstattrat wenden.
Kontakt
Josef Staib
Liebenau Teilhabe
gemeinnützige GmbH
Werkstattrat
1. Vorsitzender
Siggenweilerstraße 11
88074 Meckenbeuren
Telefon +49 751 861330
Frauenbeauftragte
Die gewählten Frauenbeauftragten vertreten die Interessen der weiblichen Werkstattbeschäftigten gegenüber der Werkstattleitung. Dabei geht es besonders um Fragen der Gleichstellung von Frauen und Männern und den Schutz vor körperlicher, sexueller und psychischer Belästigung oder Gewalt.
Frauen mit Beeinträchtigungen stehen so den Betroffenen auf Augenhöhe als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung und können sie unterstützen, ihre Rechte selbst wahrzunehmen und sich besser gegen eine mögliche Diskriminierung zu schützen. Dadurch werden die Frauen gestärkt, selbst für die Gleichstellung und Wahrung ihrer Rechte einzutreten.
Die Gewählten Frauenbeauftragten sind
Frauenbeauftragte der Liebenau Teilhabe
für den Bereich Ravensburg / Bodenseekreis:
Melanie Rosenberger, Telefon +49 7542 102349
Carola Sortino, Telefon +49 7542 102349
für den Bereich Allgäu:
Lisa Zylka, Telefon +49 7520 95623201
Barbara Langfeldt, Telefon +49 7520 9292786
Angehörigen- und Betreuerbeirat
Der Angehörigen- und Betreuerbeirat der Liebenau Teilhabe besteht aus gesetzlichen Vertretern oder Bevollmächtigten der in den Einrichtungen wohnenden Menschen mit Behinderung. Er vertritt die Interessen und Anliegen der Menschen mit Behinderung und ihrer Angehörigen. Er ist Ansprechpartner für Eltern, Angehörige und gesetzliche Betreuer und versteht sich als Anwalt für die in den Einrichtungen lebenden Menschen. Dem Heimbeirat steht er beratend und unterstützend zur Seite.
Der Angehörigen- und Betreuerbeirat kann auch Aufgaben übernehmen, die über den direkten Alltag der von der Liebenau Teilhabe betreuten Menschen hinausgehen, wie z. B. Öffentlichkeitsarbeit und Aufgaben in Gesellschaft und Politik.
Grundlage für die Arbeit des Beirates ist die Ordnung des Beirates. Bei Fragen können Sie sich direkt an den Vorstand des Beirates wenden.
Kontakt
Brigitte Sauter-Servaes
Angehörigen- und Betreuerbeirat
(1. Vorsitzende)
Gutenbergstraße 20
78239 Rielasingen
Telefon +49 7731 22422
Telefax +49 7731 60342