Älteres Ehepaar vor ihrem Haus
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Zustifterrente – Ihre Stiftung Liebenau Immobilienrente

Was ist eine Immobilienrente?

Endlich im Ruhestand, nun ist Zeit und Muße für die schönen Dinge des Lebens: Hobbys, Kultur, Reisen. Leider fehlt dazu oft das erforderliche Geld. Denn der Großteil des vorhandenen Kapitals ist gebunden – in der Immobilie, die man sich lange erarbeitet und erspart hat und in der man nun mietfrei lebt. Mietfrei wohlbemerkt, nicht kostenfrei. Denn je nach Größe und Zustand des Hauses oder der Wohnung fallen Ausgaben für Instandhaltungen, den Garten und Hausgeld an.

 

Auch steigende Lebenshaltungskosten und höhere Gesundheitsausgaben engen den vorhandenen finanziellen Spielraum mehr und mehr ein. Aber deshalb das Haus oder die Wohnung verkaufen? Den Garten aufgeben? Die Umgebung wechseln, den Kontakt zu Nachbarn und Freunden verlieren? Für die meisten Menschen ist das undenkbar. Was also tun?

 

Die Lösung geht auf’s Haus

Eine Immobilienrente kann das Problem lösen. Sie ist gedacht für ältere Menschen, die ihr Eigenheim nicht verlassen wollen, aber trotzdem über mehr Geld verfügen möchten. Je nach Anbieter gibt es verschiedene Modelle, die sich zum Teil deutlich unterscheiden, das Grundprinzip ist aber immer gleich: Die Eigentümerin oder der Eigentümer verkauft die selbst genutzte Immobilie und erhält dafür statt eines Kaufpreises eine lebenslange oder befristete Immobilienrente, verbunden mit einem lebenslangen, durch einen Eintrag im Grundbuch abgesicherten Wohnrecht.

 

Dabei kommt es nicht nur auf den Zustand der Immobilie an, sondern auch auf das Alter der Verkäuferin oder des Verkäufers. Vereinfacht gesagt: Mit höherem Wert der Immobilie und steigendem Alter von Eigentümerin oder Eigentümer erhöht sich auch die Zahlung. Ungeeignet sind diese Modelle für jene Familien, an die die Immobilie zukünftig vererbt werden soll.

Zusammenfassung Immobilienrente

  • Verkauf von Haus oder Wohnung durch Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer mit gleichzeitigem lebenslangen Wohnrecht
  • Bemessungsgrundlage für die Zahlungs-Berechnung sind Zustand der Immobilie und Alter der Verkäuferin oder des Verkäufers
  • In Abhängigkeit vom gewählten Modell umfassendes Immobilien-Wohn-/Nutzungsrecht für Verkäuferinnen und Verkäufer
  • Modellabhängige Zahlungsbefristung oder lebenslange Monatszahlung, Einmalzahlung oder kombinierte Einmalzahlung & monatliche Zahlung
  • Vorteil: Größere finanzielle Unabhängigkeit durch Zusatz-Einnahmen
  • Nachteil: Ungeeignet für Familien, in der die Immobilie vererbt werden soll

„Wir hatten gleich ein Vertrauensverhältnis, anders als wenn ein Makler vor uns gesessen hätte.“

 

Nach einem Besuch in der Stiftung Liebenau und ihren Einrichtungen waren Ursula und Karl Volk vom Konzept der Zustifterrente überzeugt.

 

Ihre Geschichte können Sie hier nachlesen.

Ihre Stiftung Liebenau Immobilienrente

Einen Teil des im Laufe des Lebens erworbenen Vermögens einer gemeinnützigen Organisation vermachen – diesen Gedanken verfolgen immer mehr Menschen. Wer keine natürlichen Erben hat, fragt sich zudem, in wessen Hände das liebegewonnene Heim einmal fallen soll.

 

Die Zustifterrente verbindet die beiden Bausteine Zustiftung und Immobilienrente.

Sie spricht künftige Förderinnen und Förderer an:
 

  • die ihre Immobilie weiter nutzen,
  • die Ihre Immobilie gleichzeitig in ein Zusatzeinkommen abändern wollen und
  • zur langfristigen Unterstützung der zahlreichen Aufgaben der Stiftung Liebenau beitragen möchten.

 

Die Zustifterrente

Die Zustifterrente, unser Modell für die Immobilienrente, sieht folgendermaßen aus: Zunächst erwerben wir Ihre Immobilie. Im Gegenzug erhalten Sie als Alleinstehende oder Alleinstehender oder Paar über 65 Jahre lebenslanges, mietfreies Wohnrecht im Grundbuch. Als sogenannte „Zustifterinnen und Zustifter“ wird Ihnen dieses Recht zugesichert. Außerdem erhalten Sie entweder eine zeitlich befristete oder lebenslange monatliche Zahlung – je nachdem, was Sie gewählt haben. Möglich ist außerdem eine Einmalzahlung, die mit monatlichen Zahlungen kombiniert werden kann.

 

Wir pauschalisieren keine Situation, sondern schauen auf Ihre individuellen Rahmenbedingungen. Gemeinsam mit Ihnen und unserem Justiziar entwickeln wir die optimale Lösung für Ihre Immobilienrente. Zunächst schauen wir auf die „Grundfaktoren“ für die Berechnung der Zustifterrente. Dazu gehören Immobilienwert, Alter der Eigentümerin oder des Eigentümers und Wert des Wohnrechts. Darüber hinaus beziehen wir selbstverständlich persönliche Parameter ein. Hierzu zählen Darlehensschulden oder Klärung der Übernahme von Instandhaltungs- und ggf. weiterer Kosten sowie eine Regelung bei einem Umzug ins Pflegeheim.

 

Als Verkäuferinnen und Verkäufer haben Sie mit keinerlei Kosten für Beratung und Berechnung zu rechnen. Auch die Vertragsabwicklung ist inkludiert. Ihre Stiftung Liebenau übernimmt außerdem Ihre Notarkosten und die Grunderwerbssteuer.

 

Solide, sicher, sozial

Als kirchliche Stiftung privaten Rechts untersteht die Stiftung Liebenau nicht nur der kirchlichen, sondern auch der staatlichen Stiftungsaufsicht. In der Satzung gibt es einen vorgegebenen Stiftungszweck, den wir mit unserem Stiftungskapital sowie den daraus resultierenden Erträgen erfüllen. Unsere Vertragspartnerinnen und Vertragspartner genießen also höchsten Insolvenzschutz und damit maximale Sicherheit für ihre Zahlung.

 

Ganz im Sinne unseres Stiftungszwecks finden die uns anvertrauten Immobilien auch nach Auszug der Bewohnerinnen und Bewohner sinnvolle Verwendung: alle Erträge aus der Bewirtschaftung dienen ohne Ausnahme der gemeinnützigen Stiftung Liebenau.

Zusammenfassung Zustifterrente

  • Eignung für Alleinstehende und Paare ab 65 Jahren
  • Lebenslang mietfreies Wohnrecht (Absicherung über Grundbuch)
  • Lebenslange oder zeitlich befristete monatliche Zahlung, eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus Einmalzahlung & monatlicher Zahlung
  • Mögliche Individual-Vereinbarungen, beispielsweise Abnahme von Instandhaltungs- oder weiterer Kosten
  • Mögliche Tilgung bestehender Darlehen mittels Einmalzahlung
  • Notarielle Beurkundung und deren Kostenübernahme durch Ihre Stiftung Liebenau
  • Ausstiegregelungen aus der Zustifterrente bei Auszug und Wohnrecht-Aufgabe (beispielsweise Umsiedlung in ein Pflegeheim)
  • Maximaler Insolvenzschutz, höchste Zahlungssicherheit
  • Erbfall: vorab ausgemachte Rückzahlungswerte am Wohnrecht werden –sofern gewünscht – an die Erben abgetreten
  • Vorteile:
    größere finanzielle Unabhängigkeit durch zusätzliche Einnahmen
    Wissen, dass die liebgewonnene Immobilie einmal in gute Hände fällt undUnterstützung der gemeinnützigen Arbeit
    der Stiftung Liebenau auch über Lebzeiten hinaus

"Unser schönes Haus, in dem so viel Anstrengung und Geld und Arbeit stecken, kommt nach unserem Tod einem guten Zweck zugute, hinter dem wir voll und ganz stehen."

 

Auch nach 10 Jahren ist das Ehepaar Kypke noch davon überzeugt, mit der Zustifterrente die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Ihre Geschichte können Sie hier nachlesen.

Beratung

Sie haben Fragen rund um das Thema Immobilienrente der Stiftung Liebenau? Sprechen Sie uns ganz unkompliziert an. Wir beraten Sie nicht nur umfassend, sondern gehen sorgfältig auf Ihre ganz individuelle Situation ein.

 

 

Ihre Ansprechpartner

Christoph Sedlmeier

Stiftung Liebenau

Zustifterrente

Leitung

Siggenweilerstraße 11

88074 Meckenbeuren

christoph.sedlmeier(at)stiftung-liebenau.de

Siglinde Wiedemann

Stiftung Liebenau

Zustifterrente

Sekretariat

Siggenweilerstraße 11

88074 Meckenbeuren

Telefon +49 7542 10-1677

siglinde.wiedemann(at)stiftung-liebenau.de

Markus Dreher

Stiftung Liebenau

Zustifterrente und Konzeptentwicklung

Siggenweilerstraße 11

88074 Meckenbeuren

Telefon +49 7542 10-1676

markus.dreher(at)stiftung-liebenau.de

In fünf Schritten zur Zustifterrente

Schritt 1 – Informationsversand und Fragebogen-Auswertung

Fordern Sie Informationsmaterial und Fragebogen zur Zustifterrente gern telefonisch, per E-Mail oder postalisch an. Wir erfassen Ihre Daten auf Basis Ihres ausgefüllten Fragebogens und werten sie selbstverständlich streng vertraulich aus. Danach führen wir eine unverbindliche Berechnung zur erwartbaren Zahlungshöhe durch. Selbstverständlich ist dieser Service für Sie kostenlos und in keinerlei Weise verpflichtend.

 

Für die Berechnung der Zustifterrente achten Sie bitte auf die Erfüllung folgender Parameter:
 

  • Mindestalter der Eigentümerin oder des Eigentümers der Immobilie: 65 Jahre
  • Immobilien-Mindestwert: 200.000€
  • Im Belastungfall nicht mehr als 30 % vom Immobilienwert

Kontakt

Siglinde Wiedemann

Stiftung Liebenau

Zustifterrente

Sekretariat

Siggenweilerstraße 11

88074 Meckenbeuren

Telefon +49 7542 10-1677

siglinde.wiedemann(at)stiftung-liebenau.de

Schritt 2 – Beratung mit Angehörigen / Vertrauten

Beraten Sie sich gerne sowohl mit Angehörigen und gegebenenfalls mit Steuerberaterinnen/Steuerberatern beziehungsweise Anwältinnen/Anwälten, denen Sie Ihr Vertrauen schenken. Überprüfen Sie gemeinsam mit diesen Expertinnen und Experten sorgfältig Ihre persönliche Situation und das weitere Vorgehen. In der Stiftung Liebenau legen wir größten Wert auf Ihre Zufriedenheit. Entscheiden Sie im Anschluss, ob die Zustifterrente sinnvoll im Hinblick auf Ihre individuelle Situation ist.

Schritt 3 – Zustifterrente-Antrag / Entwurf des Vertrags

Sollten Sie sich für die Zustifterrente entscheiden, ist es uns ein großes Anliegen, Sie und Ihre Immobilie durch einen persönlichen Besuch kennenzulernen. Sie möchten zunächst für ein individuelles Gespräch in Liebenau vorbeischauen? Gerne begrüßen wir Sie auch hier bei uns vor Ort.

 

Zur vollständigen Antragsbearbeitung benötigen wir bitte folgende Unterlagen von Ihnen:
 

  • Lage- oder Grundrissplan
  • Grundbuchauszug
  • Wertgutachten (falls schon vorhanden)
  • Informationen und Nachweise über möglicherweise vorhandene Darlehen oder andere Belastungen
     

Falls sich durch unser persönliches Gespräch Datenänderungen ergeben, bekommen Sie von uns selbstverständlich eine neue Berechnung (optional).

Schritt 4 – Wertgutachten

Wir geben ein unabhängiges Wertgutachten Ihrer Immobilie in Auftrag. So wird der aktuelle Verkehrswert Ihrer Immobilie ermittelt.

Schritt 5 – Notarieller Vertragsabschluss / Beginn der Auszahlung

Sobald Ihr Vertrag abgeschlossen ist, wird die Eigentumsübertragung Ihrer Immobilie auf die Stiftung Liebenau im Grundbuch eingetragen. Ab jetzt gilt auch Ihr lebenslanges Wohnrecht und Ihre Absicherung des Zahlungsanspruchs.
 

Ab dem im Vertrag festgelegten Zahlungsbeginn wird die vereinbarte Zahlung (Einmalzahlung oder monatliche Zahlung) an Sie ausgeschüttet.

„Wir haben wirklich unser ganzes Herzblut in das Haus gesteckt. Ein Umzug in eine Wohnung wäre nicht infrage gekommen.“


Die Immobilienrente in Form der Zustifterrente war für Elfriede und Johann Knöferl die optimale Lösung.

 

Ihre Geschichte können Sie hier nachlesen.

Fragen und Antworten

Für wen eignet sich die Zustifterrente?

Mit der Zustifterrente, der Immobilienrente der Stiftung Liebenau, sprechen wir Immobilieneigentümerinnen und Immobilieneigentümer, Alleinstehende oder Paare, unabhängig vom Familienstand, ab 65 Jahren, an.

 

Mit dieser Immobilienrente haben Sie zahlreiche Vorteile: Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer behalten fortlaufendes Wohnrecht. Zusätzlich werden laufende Zahlungen ausgeschüttet. Nicht zuletzt unterstützen Sie auf lange Sicht die Stiftung Liebenau in ihrer sozialen Arbeit.

 

Sie möchten sich eine beispielhafte Rechnung für eine Immobilienrente genauer anschauen? Kein Problem. Klicken Sie hier.

Wie bekomme ich Informationsmaterial oder eine individuelle Berechnung?

Informationsmaterial zur Zustifterrente und übrigens auch einen Fragebogen zum Ausfüllen erhalten Sie ganz einfach bei uns per Telefon, E-Mail oder Post. Für die Berechnung Ihrer Zustifterrente müssen Sie folgende Anforderungen erfüllen:
 

  • Sie sind 65 Jahre oder älter
  • Ihre Immobilie hat einen Mindestwert von 200.000 Euro
  • Sie haben eine Belastung/Darlehensschuld unter 30% des Immobilienwert

 

Siglinde Wiedemann

Stiftung Liebenau

Zustifterrente

Sekretariat

Siggenweilerstraße 11

88074 Meckenbeuren

Telefon +49 7542 10-1677

Telefax +49 7542 10-981677

siglinde.wiedemann(at)stiftung-liebenau.de

Zu welchem Zeitpunkt wird meine Immobilienrente ausgezahlt?

Wählen Sie aus unterschiedlichen Auszahlungsformen Ihrer Immobilienrente:
 

  • Monatlich befristete Auszahlung
  • Lebenslange Auszahlung
  • Einmalzahlung
     

Ihre individuelle Auszahlungsform klären wir am besten in einem persönlichen Beratungsgespräch. Hier gehen wir selbstverständlich auf all Ihre Fragen und Wünsche ein.

Falls meine Entscheidung zugunsten einer Zustifterrente fällt, was passiert dann mit meinen Mieteinnahmen?

Im Falle einer Zustifterrente können Sie eventuell Mieteinnahmen erzielen. Ein gutes Beispiel hierfür ist eine Einliegerwohnung. Voraussetzung hierfür ist allerdings die weitere Bewohnung der Immobilie durch Sie selbst.

Welche Immobilien kommen für die Immobilienrente infrage?

Nur eigengenutzte Immobilien kommen für eine Immobilienrente in Frage, und zwar in bevorzugter Lage und in ordentlichem Bauzustand. Der Verkehrswert Ihrer Immobilie darf dabei 200.000 Euro nicht unterschreiten. Bei einer sachkundigen Prüfung vorab wird festgestellt, ob sich Ihre Immobilie für eine Immobilienrente eignet.

 

Wichtig hierbei ist, dass auf der Immobilie eine Belastung/Darlehensschuld von maximal 30 % des Verkehrswertes liegt. Auch eine lastenfreie Übergabe der Immobilie ist zwingend erforderlich. Falls Restschulden bestehen, ist zur Tilgung dieser eine Kombination aus Einmalzahlung und Verrentung der Restsumme möglich.

Wer ist für die Instandhaltungskosten bei der Zustifterrente zuständig?

Normalerweise trägt die/der Wohnungsberechtigte die Instandhaltungskosten. Selbstverständlich können wir als Stiftung Liebenau für Instandhaltungskosten aufkommen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihre mögliche monatliche Immobilienrente dann wesentlich geringer ausfällt. Falls altersgerechte Umbauten notwendig sind, ist dies möglich, aber die/der Wohnungsberechtigte zahlt diese selbst.

Erhalte ich mit der Immobilienrente nach dem Modell Zustifterrente ein lebenslanges Wohnrecht?

Ja, das lebenslange mietfreie Wohnrecht ist unmittelbarer Bestandteil der Immobilienrente. Garantie auf Ihr exklusives lebenslanges Wohnrecht erhalten Sie durch einen erstrangigen Eintrag im Grundbuch.

Ist mit der Zustifterrente mietfreies Wohnen in meiner Immobilie möglich?

Ja. Auch zukünftig bewohnen Sie Ihre Immobilie ohne Miete bezahlen zu müssen. Dafür haben Sie ein lebenslanges Wohnrecht erhalten, das im Grundbuch eingetragen wird. Ganz beruhigt können Sie sowohl Mieterhöhung und Kündigung ausschließen.

Was ist mit den Vertragskosten bei einer Zustifterrente?

Sie haben bei Vertragsabschluss keinerlei Kosten. Alle Abwicklungskosten inklusive Grunderwerbsteuer, Notarkosten und Grundbuchkosten übernimmt die Stiftung Liebenau. Auch während der Informationsphase, in der wir unter anderem die Berechnungen erstellen, entstehen keine Kosten für Sie.

Hat die Immobilienrente steuerliche Auswirkungen für mich?

Die Auswirkung Ihrer Immobilienrente in Bezug auf die Steuer ist von Ihrer individuellen Situation abhängig. Am besten schalten Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater ein, um eine ausführliche Bewertung zu erstellen.

Wenn ein Umzug, z. B. in ein Pflegeheim ansteht und/oder das Wohnrecht aufgegeben wird: Was passiert mit der Immobilienrente?

Wenn Sie Ihr Wohnrecht aufgeben, z. B. weil Sie in ein Pflegeheim ziehen, erhalten Sie dennoch weiterhin Ihre Immobilienrente. Außerdem erhalten Sie zu diesem Zeitpunkt von uns den noch vorhanden Kapitalwert des Wohnrechts. Das geschieht als Einmalbetrag, der bereits bei Vertragsabschluss festgelegt wurde.

Was ist mit meinen Erben, wenn ich die Entscheidung für eine Zustifterrente treffe?

Wenn Sie es wünschen, dann schütten wir im Erbfall die vorab ausgemachten Rückzahlungswerte am Wohnrecht an Ihre Erben aus.

Habe ich vertragliche Sicherheiten? Wer trägt denn die Notarkosten?

Wenn Sie sich für eine Immobilienrente nach dem Modell Zustifterrente entscheiden, wird dies selbstverständlich notariell beurkundet. Dazu gibt es einen Vertrag, in dem auch all Ihre Rechte festgehalten werden. Machen Sie sich keine Sorgen um die Notarkosten: diese tragen wir als Stiftung Liebenau.

Wie sieht die Absicherung im Grundbuch aus?

In Ihrem notariellen Kaufvertrag werden all Ihre Rechte garantiert. Im Grundbuch werden Sie erstrangig abgesichert. Vor allem das lebenslange Wohnrecht rückt hier in den Vordergrund sowie Ihre Immobilienrente mit einer befristeten oder lebenslangen monatlichen Zahlung.

Gibt es einen Insolvenzschutz bei der Immobilienrente?

Ja. Ihre Immobilie ist hypothekenfrei und wird auch zukünftig nicht belastet werden. Erstrangig werden Ihr lebenslanges Wohnrecht und eine Höchstbetrags-Hypothek zu Ihren Gunsten für alle Zahlungsverpflichtungen der Stiftung Liebenau eingetragen.

 

Damit erhalten Sie maximalen Insolvenzschutz sowie höchste Sicherheit für Ihre zusätzliche Zahlung. Als kirchliche Stiftung privaten Rechts dient unser Stiftungskapital allein unserem Stiftungszweck. Dieser ist in der Satzung der Stiftung Liebenau niedergeschrieben.

Kann ich meine Immobilienrente kündigen?

Sollten Sie sich entscheiden, aus Ihrer Immobilie auszuziehen und Ihr Wohnrecht aufzugeben, dann bezahlen wir Ihnen den vorab ausgemachten Rückzahlungswert. Die monatliche Immobilienrente wird für den vereinbarten Zeitraum in gleicher Höhe weiterbezahlt.

Wie geht es mit meiner Immobilie weiter?

Ihre Immobilie wird direkt für unsere Stiftungszwecke eingesetzt. Zu unseren Aufgaben gehört die Erziehung, Ausbildung, Beschäftigung, Betreuung und Pflege von behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie von alten und kranken Menschen. Erträge aus der Bewirtschaftung Ihrer Immobilie werden unmittelbar für diese Zwecke verwendet.

 

Da wir zum aktuellen Zeitpunkt die Entwicklung des Immobilienmarktes nicht vollumfänglich abschätzen können, gibt es keine Garantie darüber, auf welche Weise Ihre Immobilie dann bewirtschaftet wird. Deshalb ist es notwendig, bei der Berechnung einen Risikoabschlag zu berücksichtigen. Die Höhe dieses Risikoabschlags hängt hauptsächlich von Art, Alter, Zustand und Lage Ihrer Immobilie ab.

Kann die Immobilienrente auch eine Art Altersvorsorge sein?

Ja. Die Immobilienrente ist eine attraktive Ergänzung zu Ihrer klassischen Altersvorsorge. Diese Überlegungen können alle Haus- und Wohnungseigentümerinnen sowie Haus- und Wohnungseigentümer ab 65 anstellen.