Hintergrund
Im Jahr 2022 wurde das Miet- und Betreuungsverhältnis mit dem Klienten im GIW Markdorf seitens der Stiftung Liebenau gekündigt. Eine weitere Aufrechterhaltung des Miet- und Betreuungsverhältnis war aufgrund des über einen längeren Zeitraum hinweg angespannten und schwierigen Verhältnisses zwischen der Betreuerin des Klienten und den Mitarbeitenden zwecks Sicherung des Betriebsfriedens im Team des GIW nicht mehr tragbar. Die Kündigung eines Mietverhältnisses durch einen Träger bedarf schwerwiegender Gründe, ist rechtlich mit hohen Hürden versehen und stellt daher innerhalb der Stiftung Liebenau einen Ausnahmefall dar.
Mitarbeiterschutz
Die Folgen der Auseinandersetzungen mit der Familie des Klienten zwischen 2018 und 2022 wirken bis heute im Team des GIW nach: Die Gründe hierfür liegen in einem unangemessenen, herabwürdigenden, feindseligen Verhalten sowie Einschüchterungsversuchen und Drohungen der Eltern gegenüber den Mitarbeitenden, die in diesem Zeitraum wiederholt stattgefunden haben. Dies führte leider auch zu Kündigungen von Mitarbeitenden sowie zu Krankheitsausfällen. Das war angesichts der Verpflichtungen für andere Klientinnen und Klienten und aus Verantwortung für die Mitarbeitenden nicht zu tolerieren.
Trotz dieser gänzlich inakzeptablen Grenzüberschreitungen in der Kommunikation gab es seitens der Stiftung Liebenau immer wieder aktive Gesprächsangebote an die Familie des Klienten. Diese lehnte sie aber wiederholt ab.
Vorwürfe sind haltlos
Die konkreten Kündigungsgründe wurden erstinstanzlich durch ein Urteil des Landgerichts Konstanz vom 18.10.2023 gestützt. Der Rechtsstreit endete mit einer gütlichen Einigung vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe am 06.08.2025. Die Stiftung Liebenau hat diesem Vergleich zugestimmt, um einen Beitrag zur Deeskalation zu leisten und dafür zu sorgen, dass wieder Ruhe in die Arbeit des GIWs in Markdorf einkehren kann. Warum sich die Familie nach der Einigung vor dem Oberlandesgericht an die Presse gewendet hat, ist nicht nachvollziehbar. Vielmehr liegt der Verdacht nah, der Stiftung Liebenau bewusst Schaden zuzufügen – und das auf dem Rücken der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Kontext Bundesteilhabegesetz
Dieser Fall ist vor allem im Lichte des Bundesteilhabegesetzes zu betrachten. Mit dem BTHG hat sich das System der Hilfen für Menschen mit Behinderungen grundlegend verändert. Es stellt einen Paradigmenwechsel dar, dessen Ziele mehr Teilhabe und Inklusionsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sind. In der Folge sind neue Wohn- und Assistenzangebote entstanden, die diesen Zielen Rechnung tragen.
Ein Beispiel ist das Konzept des gemeindeintegrierten Wohnens der Stiftung Liebenau mit dem Angebot in Markdorf. Der Fokus liegt dabei nicht mehr auf einer fürsorglichen Rundum-Versorgung und Betreuung, sondern auf mehr selbstbestimmter Teilhabe für die Klientinnen und Klienten. Für diese und deren Angehörige, die Mitarbeitenden vor Ort sowie die öffentlichen Leistungsträger bedeutet das: Erwartungen, Wünsche, Angebote, Hilfepläne und Verfahren werden nicht mehr anhand früherer Maßstäbe eines ‚All-inclusive‘-Versorgungsmodells betrachtet, sondern nach der Maßgabe des Inklusionsgedankens.
Alle Beteiligten tragen Verantwortung dafür, sich immer wieder mit diesen veränderten Sicht- und Handlungsweisen auseinanderzusetzen. Die Mitarbeitenden in den GIWs – auch in Markdorf – tun dies Tag für Tag mit großem Einsatz. In den meisten Fällen lassen sich Spannungen auflösen und gemeinsam Lösungen finden, wenn auch nicht in allen.
