Seitlich streichen für weitere Aufgabenfelder <>

Eine spannende Wechselbeziehung

Jeden Tag treffen Pflegekräfte tausendfach Entscheidungen zwischen Autonomie und Fürsorge. Es ist eine Gratwanderung ohne allgemeingültige Regeln und Richtlinien, bei der es je nach Person und Situation einer individuellen Gewichtung bedarf. Denn Fürsorge ohne Achtung der Autonomie verletzt die Würde des Menschen. Zu wenig Fürsorge birgt jedoch Gefahren und Sicherheitsrisiken. Seit einigen Jahren befasst sich die Stiftung Liebenau daher intensiv mit autonomiefördernder Pflege und Betreuung, auch im Kontext des seit Januar 2017 wirksamen Pflegestärkungsgesetzes (PSG II). Beteiligt sind neben den Fachleuten auch die Mitglieder des Ethikkomitees. Durch Workshops und zahlreiche Fallbesprechungen ist die Theorie in der Praxis angekommen.

 

Autonomiefördernde Pflege und Betreuung

Eine Bewohnerin verweigert konsequent Nahrung, so dass eine lebensbedrohliche Situation entsteht. Sie kann sich nicht mehr verbal äußern, doch die nonverbalen Zeichen bei der pflegerischen Unterstützung sind klar ablehnend. In der Patientenverfügung finden sich keine Anhaltspunkte für eine weitere Vorgehensweise. Was tun?

 

Artikel 2 unseres Grundgesetzes betont das Recht eines jeden Menschen auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit: Jeder Mensch – ohne Ausnahme – hat das Recht, selbstbestimmt Entscheidungen über sein Leben zu treffen. In unserer Mitte – Der Mensch: Auch im Leitwort der Stiftung Liebenau ist die Autonomie des Einzelnen verankert. Damit Hand in Hand geht der Anspruch auf Fürsorge, die zum Ziel hat, das individuelle Wohlbefinden durch Zuwendung, Verständnis und Unterstützung zu fördern. Die Balance zwischen Autonomie und Fürsorge im Pflegealltag zu halten, ist nicht einfach, und so wird die Wechselbeziehung oft zum Spannungsfeld – sowohl bei Pflegekräften als auch zwischen Angehörigen und gesetzlichen Rahmenbedingungen.

 

Im September 2010 hat das Ethikkomitee die Broschüre „Autonomie stärken“ herausgegeben. Diese entfachte weiterführende Diskussionen unter den Führungskräften im Geschäftsbereich Stiftung Liebenau Pflege und Lebensräume. Grund- und Leitsätze wurden formuliert, aus denen im Jahr 2012 ein „Handlungsleitfaden zur autonomiefördernden Pflege und Betreuungskultur“ entwickelt wurde.

 

In mehreren Workshops passten die Mitarbeiter vor Ort die methodischen Zugänge aus dem Handlungsleitfaden an die spezifischen Gegebenheiten ihrer Einrichtung an und verankerten die Ergebnisse in einem Leitfaden zur Implementierung. Zeitgleich kündigte sich das PSG II mit demselben Grundgedanken im neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff an: Seit Januar 2017 werden nicht mehr nur körperliche, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Maßstab ist der Grad an Selbstständigkeit beziehungsweise wie diese erhalten und gefördert werden kann.

 

Im Beispiel der Bewohnerin, die nicht ausreichend isst, hat sich das Team mit dem Arzt und den Angehörigen besprochen. Dabei ging es um das Recht der Bewohnerin auf Selbstbestimmung nicht nur in Pflege und Betreuung, sondern auch im Sterben. Man wolle ihren nonverbal geäußerten Willen respektieren und eine für alle Beteiligten tragbare Lösung finden. In dem ausführlichen Gespräch konnte sich jeder der Beteiligten ein Bild von der Perspektive der anderen machen. Man verständigte sich darauf, der Bewohnerin die von ihr bevorzugte Nahrung anzubieten, um sie zum Essen zu animieren, sie aber nicht dazu zu zwingen. Alle Beteiligten, insbesondere die Mitarbeiter, die sie im Alltag pflegten und betreuten, und die Angehörigen waren sensibilisiert.

 

Neben einem solchen fallbezogenen Zugang bietet der Handlungsleitfaden drei weitere methodische Zugänge, um das Bewusstsein für Autonomie zu schärfen. Beim  theoriebezogenen Zugang überlegen die Mitarbeiter zum Beispiel anhand von Bildern, was der Begriff Autonomie im Alltag für sie bedeutet und bei welcher Interaktion wer wieviel Mitspracherecht hat. Von „Information“ über „Beratung“ bis zu „Mitbestimmung“ und „Selbstbestimmung“ reicht die Skala der Beteiligungsstufen.

 

Zum Teil überraschende Einsichten bietet der personenbezogene Zugang: Die Mitarbeiter machen sich unter anderem anhand eines Profilbogens Gedanken zu ihren persönlichen, gewohnheitsmäßigen Verhaltensweisen im Umgang mit den Bewohnern. Oder sie versetzen sich anhand einer Beispielsituation in eine pflegebedürftige Person und reflektieren im Team ihre Empfindungen. Auch über Interviews mit den Bewohnern lernen die Mitarbeiter sich selbst und die Situation der Pflegebedürftigen besser einzuschätzen und sind in der Lage, künftig bewusster zu agieren.

 

Beim organisationsbezogenen Zugang schließlich machen sich die Mitarbeiter Gedanken, wie sie die Selbstbestimmung der Bewohner bei den einzelnen Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des täglichen Lebens (AEDL) steigern können. Beispiel Kleiderwahl: Mitarbeiter geben keine Kleiderordnung vor, sondern bieten gegebenenfalls (Schlechtwetter-)Alternativen, aus denen der Bewohner nach eigenen Wünschen wählt.

 

Mit der Broschüre des Ethikkomitees, dem Handlungsleitfaden, den Workshops, Weiterbildungen und daraus resultierenden Implementierungsleitfäden sowie Fachtagen ist das Thema autonomiefördernde Pflege und Betreuung für die Stiftung Liebenau jedoch keinesfalls abgeschlossen. „Ganz im Gegenteil geht es jetzt darum, am Ball zu bleiben, die bewusst autonomiefördernde Haltung im ständigen Austausch im Team und von Fall zu Fall zu leben und an neue Mitarbeiter weiterzugeben“, betont Dr. Lahl, Geschäftsführer der Unternehmen im Aufgabenfeld Pflege.

 

Text: Elke Benicke