Informationen zum Umgang mit Corona in der St. Lukas-Klinik
Unser Beitrag
Wir möchten unseren Beitrag in diesen schweren Zeiten leisten. Darum berücksichtigen wir die aktuell erlassenen Gesetze, Regelungen und Empfehlungen. Wir haben in allen unseren Einrichtungen die Hygienestandards noch erhöht. Alle Mitarbeitenden sind informiert und sensibilisiert und agieren mit den höchst möglichen Sicherheitsmaßnahmen.
Zutrittsregelungen im gesamten Klinik- und Heimbereich
Aufgrund der aktuellen Regelungen gelten folgende, verpflichtende Zutrittsvoraussetzungen:
Ab einem Alter von einem Jahr ist der Zutritt, unabhängig vom Immunisierungsstatus (geimpft, genesen), nur nach Vorlage eines negativen Antigen-Testergebnisses (höchstens 24 h) und ab 6 Jahren nur durch das Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbaren Standards) zulässig.
Besucher in Krankenhäusern und Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe haben Anspruch auf kostenlose Bürgertestungen in Testzentren. Dafür genügt eine schriftliche Selbstauskunft, welche im Testzentrum vorgelegt werden muss. Wir bitten Sie, bereits im Vorfeld die bestehenden Angebote der Bürgertestung für Ihren Besuch in unserer Einrichtung zu nutzen.
Bitte beachten Sie auch ggf. abweichende Regelungen der einzelnen Abteilungen, Stationen und Wohngruppen und klären diese im Vorfeld direkt mit den jeweiligen Ansprechpersonen ab.
Wir sind als Einrichtung dazu verpflichtet, die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren und zu dokumentieren. Bitte halten Sie ein Ausweisdokument zur Beglaubigung bereit.
Wir bitten Sie, die geltenden Zutritts- und Hygienevorschriften einzuhalten und freuen uns – nach rechtzeitiger Vorankündigung – über Ihren Besuch.
Stand 16.11.2022