BSG - die Betriebssportgemeinschaft der Stiftung Liebenau
Gemeinsam aktiv sein!
Sie möchten etwas für Ihre Gesundheit tun, treiben gerne Sport zusammen mit anderen und wollen neue Menschen kennenlernen?
Die Betriebssportgemeinschaft der Stiftung Liebenau bietet Ihnen dazu viele Möglichkeiten!
Da die BSG Liebenau eine „offene Betriebssportgemeinschaft“ ist, können auch Angehörige der Mitarbeitenden und betriebsfremde Personen aufgenommen werden. Bestimmt ist auch etwas für Sie, Ihre Familienangehörigen, Freunde und Bekannte dabei.
Bei Interesse wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartner:
Hermann Kocheise
Niels Brenner
Sie möchten eine weitere Sportart anbieten? Neue Ideen sind herzlich willkommen!
Sportarten der BSG
- Aikido
Sporthalle Rosenharz
Mo/Mi/Do 19.30 - 21.30 Uhr
- BBW-Sport
„Jedermann-Sport“
Sporthalle BBW Ravensburg
Di 20.30 Uhr
- Lauftreff
Treffpunkt in Liebenau
Mittagspause täglich
- Tischtennis
Sporthalle Hegenberg
Mi 18.30 Uhr
- NEU! DBS-Sport
Jedermann-Sport
Sporthalle Hegenberg
Fr 13.00 -15.00 Uhr
- Badminton
Sporthalle Hegenberg
Mo 21.00 Uhr
- Fußball
Winter: Sporthalle Hegenberg
Sommer: Sportplatz Liebenau
Fr 17.15 Uhr
- Lauftreff
Treffpunkt BBW Sporthalle (15.15 – 15.30 Uhr)
Fr 15.30 Uhr
- Tanzen (ähnlich Jazzdance)
Sporthalle Rosenharz
Di 19.30 - 21.00 Uhr
- Volleyball
Sporthalle BBW Ravensburg
Mo 21.00 Uhr
- Ihr Sportangebot?
Neue Angebote herzlich willkommen!
Was kostet die Teilnahme?
- Mitgliedsbeitrag: 11 € / Halbjahr
- Für Auszubildende, Praktikanten, FSJ, BFD, Jugendliche, etc.: 6 € / Halbjahr
- Familienbeitrag: 22 € / Halbjahr
Für Mitarbeiter im Verbund der Stiftung Liebenau besteht bei Sportunfällen Versicherungsschutz im Rahmen der Berufsgenossenschaft, d.h., ein Sportunfall bei der BSG ist einem Arbeitsunfall gleichzustellen. Bei Turnierveranstaltungen kann der Versicherungsschutz über die Berufsgenossenschaft ausgeschlossen sein.
Satzung der BSG
Präambel
Ziel der BSG Liebenau (nachfolgend „BSG“) ist es, ihren Mitgliedern, vor allem den Mitarbeitern im Verbund der Stiftung Liebenau, die Möglichkeit eines sportlichen Ausgleichs zur beruflichen Tätigkeit zu ermöglichen und damit insbesondere deren Gesundheit, Leistungsfähigkeit sowie die Dienstgemeinschaft zu fördern.
Die BSG strebt gemeinnütziges Handeln an, ist jedoch nicht gehalten, den Status der Gemeinnützigkeit zu beantragen.