Start der Fallbearbeitung
Mittlerweile ist das Projekt zur modellhaften Erprobung des Bundesteilhabegesetzes in der konkreten Bearbeitung. Die teilnehmenden Personen mit Behinderung oder auch stellvertretend ihre rechtlichen Betreuungen haben zum Start der virtuellen Fallbearbeitung Antragsunterlagen für die Eingliederungshilfe und die Sozialhilfe in der Form erhalten, wie diese ab Inkrafttreten des BTHG angewendet werden soll. Um die Fallbearbeitung zu starten, müssen diese Anträge nun im gängigen Verfahren eingereicht werden, haben aber selbstverständlich keine Auswirkung auf derzeitige Leistungen. Zusammen mit der Antragstellung können die Projektteilnehmenden einen Evaluationsbogen ausfüllen und Rückmeldung zu Verständlichkeit, Umfang, Aufbau der Antragsformulare und vielem mehr geben.
Auf Wunsch: Person des Vertrauens mit dabei
Außerdem wurden im Rahmen des Projekts bereits erste Bedarfsermittlungsgespräche mit dem neuen noch in Erprobung befindlichen Bedarfsermittlungsinstrument in Baden-Württemberg (BEI-BW) geführt. In einem Gespräch soll herausgefunden werden, wo die individuellen Bedarfe und auch Wünsche der jeweiligen Person liegen. Diese selbst entscheidet wer beim Gespräch als sogenannte „Person des Vertrauens“ dabei sein soll. Auch hier werden Evaluationstermine zum Format, Ablauf und Inhalt des Gesprächs angeboten. Diese Rückmeldungen aus der Praxis stellen einen sehr wichtigen Teil des Modellprojekts bezüglich Anpassung der künftigen Verfahrensweisen dar. Bis Ende Oktober dieses Jahres soll mit allen 33 teilnehmenden Klienten ein solches Gespräch durchgeführt werden.
Aktuelle Informationen zum Stand des Bundesteilhabegesetzes >>
Nähere Informationen zum Modellprojekt Bundesteilhabegesetz erhalten Sie von Julia Pfau unter Tel.: 07542 10-2034.