Teilhabe-Beratung
Sie suchen für sich oder einen Angehörigen mit Behinderung eine Wohnmöglichkeit, eine Ausbildungs- bzw. Arbeitsstelle oder ambulante Unterstützung im Alltag? Dann sind Sie hier an der richtigen Stelle. Auch wenn Sie noch nicht konkret wissen, welche Unterstützung Sie benötigen oder allgemeine Fragen zur Behinderten- und Jugendhilfe haben, können Sie sich an uns wenden. Die Teilhabe-Beratung hilft Ihnen gerne weiter.
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BTHG-Informationsstelle
Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird der Mensch mit Behinderungen mit seinen Wünschen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt gerückt und als selbstbestimmter Mitbürger wahrgenommen. Damit einher geht ein grundlegender Paradigmenwechsel weg von einer pauschalen Vergütung hin zur individuellen Bedarfsermittlung und den entsprechenden Vergütungen. Dafür sind eine Reihe von Veränderungen bei Abläufen und Prozessen nötig.
Seit dem 1. Januar 2020 ist die 3. Stufe des BTHGs in Kraft, die die Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen für den Bereich des stationären Wohnens zur Folge hat. Die erforderlichen Anpassungen sind fristgerecht erfolgt.
Falls Sie Fragen zum BTHG haben, steht Ihnen unser Sozialdienst gerne zur Verfügung. Wir werden sie bestmöglich unterstützen. Wir weisen allerdings explizit darauf hin, dass wir keine rechtsverbindliche Auskunft geben können.
Die neuesten Informationen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) finden Sie hier >
Kontakt
Teilhabe-Beratung
Liebenau Teilhabe
gemeinnützige GmbH
Siggenweilerstraße 11
88074 Meckenbeuren
beratungsdienst.teilhabe@stiftung-liebenau.de
Sprechzeiten Erwachsene:
Telefon +49 7542 10-2025
Montag 8:30 - 15:30 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr
Sprechzeiten Kinder und Jugendliche:
Telefon +49 7542 10-2024
Mail: beratungsdienst.teilhabe@stiftung-liebenau.de
Montag und Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 9:00 - 16:00 Uhr
Unterstützte Kommunikation
Jeder Mensch hat das Grundbedürfnis und das Grundrecht auf Kommunikation. Kommunikation bedeutet teilen, mitteilen, teilnehmen. Nicht gelingende Kommunikation kann Frustration und Resignation auslösen.
Unterstützte Kommunikation (UK) umfasst Lautsprache oder durch Symbole und Technik ergänzte Kommunikation. Diese Maßnahmen verbessern die Verständigung, Mitbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation bietet Hilfestellungen, die dem individuellen Bedarf entsprechen.
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Sexualität und Behinderung
Menschen mit Behinderungen haben, wie alle anderen Menschen auch, das Recht, Sexualität zu erleben. Zur sexuellen Selbstbestimmung gehören eine geschlechtliche Identität, Kenntnisse über körperliche Zusammenhänge und den eigenen Körper. Genauso wie die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln, sie zu bewerten und einzuordnen.
Wie in anderen Lebensbereichen haben Menschen mit Behinderungen auch im Bereich der Sexualität eventuell einen Unterstützungsbedarf, der, weil er sehr private Themen berührt, oft nicht erkannt oder nicht selbstverständlich erfüllt wird. Darüber hinaus belegen Untersuchungen ein besonderes Risiko für sexuelle Gewalt, dem es zu begegnen gilt.
Beratung für Angehörige und Mitarbeitende bei der Begleitung von Menschen mit Einschränkungen bringt mehr Sicherheit im Umgang mit sexuellen Fragen. Die Arbeit mit den Betroffenen stärkt deren sexuelle Selbstbestimmung und verringert die Gefahr sexueller Ausbeutung.
Kontakt
Christine Beck
Liebenau Teilhabe
gemeinnützige GmbH
Stabsstelle Fachdienste und Teilhabebegleitung
Siggenweilerstr. 11
88074 Meckenbeuren
Telefon +49 7542 10-2006
Fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD)
Alkoholkonsum während der Schwangerschaft hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Er kann zu lebenslangen körperlichen und kognitiven Schädigungen sowie zu Verhaltensauffälligkeiten des Kindes führen. Alle Formen dieser vorgeburtlichen Schädigungen werden unter dem Begriff FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorder) zusammengefasst.
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Ambient Assisted Living
Sie suchen innovative Assistenzsysteme und technische Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags? Dann bietet das Ambient Assisted Living (AAL) viele Möglichkeiten zur Verbesserung der Teilhabe und Unterstützung in der Lebensführung. Moderne Technologien können Barrieren abbauen und Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmteres und selbständigeres Leben ermöglichen – in der eigenen Wohnung oder in einer betreuten Wohngemeinschaft.
Die Einsatzmöglichkeiten von AAL-Systemen sind vielfältig, zum Beispiel in den Bereichen Kommunikation, Mobilität oder Wohnen. Die möglichen Informations-, Kommunikations- und Sensortechnologien orientieren sich an den individuellen Anforderungen und Bedarfen des Menschen. Wir beraten Sie gerne zu den vielfältigen Möglichkeiten von AAL!
Kontakt
Bernhard Hösch
Liebenau Teilhabe
gemeinnützige GmbH
Unternehmensentwicklung / Neue Landkreise Nord
Bahnhof 1
88299 Leutkirch im Allgäu i.A.
Telefon +49 7542 10-2008