Stiftung Liebenau Teilhabe - Beratung

Teilhabe-Beratung

Sie suchen für sich oder einen Angehörigen mit Behinderung eine Wohnmöglichkeit, eine Ausbildungs- bzw. Arbeitsstelle oder ambulante Unterstützung im Alltag? Dann sind Sie hier an der richtigen Stelle. Auch wenn Sie noch nicht konkret wissen, welche Unterstützung Sie benötigen oder allgemeine Fragen zur Behinderten- und Jugendhilfe haben, können Sie sich an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

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Kontakt

Marion Tillich

Liebenau Teilhabe

gemeinnützige GmbH

Sozialdienst Erwachsene

Siggenweilerstraße 11

88074 Meckenbeuren

Telefon +49 7542 10-2025

marion.tillich(at)stiftung-liebenau.de

 

Sprechzeiten:

Montag 8:30 - 15:30 Uhr, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr

Antje Schmieder

Liebenau Teilhabe

gemeinnützige GmbH

Sozialdienst Kinder & Jugendliche

Siggenweilerstraße 11

88074 Meckenbeuren

Telefon +49 7542 10-2024

antje.schmieder(at)stiftung-liebenau.de

 

Sprechzeiten:

Montag und Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, Dienstag 9:00 - 16:00

BTHG-Informationsstelle

Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wird der Mensch mit Behinderungen mit seinen Wünschen und Bedürfnissen in den Mittelpunkt gerückt und als selbstbestimmter Mitbürger wahrgenommen. Damit einher geht ein grundlegender Paradigmenwechsel weg von einer pauschalen Vergütung hin zur individuellen Bedarfsermittlung und den entsprechenden Vergütungen. Dafür sind eine Reihe von Veränderungen bei Abläufen und Prozessen nötig.

 

Seit dem 1. Januar 2020 ist die 3. Stufe  des BTHGs in Kraft, die die Trennung von existenzsichernden Leistungen und Fachleistungen für den Bereich des stationären Wohnens zur Folge hat. Die erforderlichen Anpassungen sind fristgerecht erfolgt.

 

Falls Sie Fragen zum BTHG haben, steht Ihnen unser Sozialdienst gerne zur Verfügung. Wir werden sie bestmöglich unterstützen. Wir weisen allerdings explizit darauf hin, dass wir keine rechtsverbindliche Auskunft geben können.

 

Weitere Informationen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG) finden Sie hier >

 

Unterstützte Kommunikation

Jeder Mensch hat das Grundbedürfnis und das Grundrecht auf Kommunikation. Kommunikation bedeutet teilen, mitteilen, teilnehmen. Nicht gelingende Kommunikation kann Frustration und Resignation auslösen.

 

Unterstützte Kommunikation (UK) umfasst Lautsprache oder durch Symbole und Technik ergänzte Kommunikation. Diese Maßnahmen verbessern die Verständigung, Mitbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Beratungsstelle für Unterstützte Kommunikation bietet Hilfestellungen, die dem individuellen Bedarf entsprechen.

 

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Sexualität und Behinderung

Menschen mit Behinderungen haben, wie alle anderen Menschen auch, das Recht, Sexualität zu erleben. Zur sexuellen Selbstbestimmung gehören eine geschlechtliche Identität, Kenntnisse über körperliche Zusammenhänge und den eigenen Körper. Genauso wie die Möglichkeit, Erfahrungen zu sammeln, sie zu bewerten und einzuordnen.

 

Wie in anderen Lebensbereichen haben Menschen mit Behinderungen auch im Bereich der Sexualität eventuell einen Unterstützungsbedarf, der, weil er sehr private Themen berührt, oft nicht erkannt oder nicht selbstverständlich erfüllt wird. Darüber hinaus belegen Untersuchungen ein besonderes Risiko für sexuelle Gewalt, dem es zu begegnen gilt.

 

Beratung für Angehörige und Mitarbeitende bei der Begleitung von Menschen mit Einschränkungen bringt mehr Sicherheit im Umgang mit sexuellen Fragen. Die Arbeit mit den Betroffenen stärkt deren sexuelle Selbstbestimmung und verringert die Gefahr sexueller Ausbeutung.

 

Kontakt

Christine Beck
Christine Beck

Liebenau Teilhabe

gemeinnützige GmbH

Stabsstelle Fachdienste und Teilhabebegleitung

Siggenweilerstr. 11

88074 Meckenbeuren

Telefon +49 7542 10-2006

christine.beck(at)stiftung-liebenau.de

Fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD)

Alkoholkonsum während der Schwangerschaft hat erhebliche Auswirkungen auf die Gesundheit des ungeborenen Kindes. Er kann zu lebenslangen körperlichen und kognitiven Schädigungen sowie zu Verhaltensauffälligkeiten des Kindes führen. Alle Formen dieser vorgeburtlichen Schädigungen werden unter dem Begriff FASD (Fetal Alcohol Spectrum Disorder) zusammengefasst.

 

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Sucht und Behinderung

Die Fachstelle Behinderung und Sucht ist sowohl Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung und Suchtproblematik als auch für Mitarbeitende der Liebenau Teilhabe, die in ihrer Arbeit mit dem Thema Suchtmittelkonsum und Abhängigkeit bei Menschen mit Behinderung konfrontiert werden.

 

 

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