Alles über die Leibrente im Pflegefall
Zwischen Erinnerungen und täglichem Miteinander steht ein Zuhause, das über Jahre hinweg mit Hingabe, Zeit und Geld geschaffen wurde. Nicht nur Wände und Dächer, sondern ein Lebenswerk. Im Alter diesen Ort der Sicherheit hinter sich lassen? Für viele undenkbar.
Doch mit dem Alter kommen auch neue Bedürfnisse und Herausforderungen: Finanzielle Engpässe, etwa durch unvorhergesehene Gesundheits- oder Pflegekosten verursacht, stehen auf der Sorgenliste ganz oben.
Die Leibrente im Pflegefall kann hier ein finanzieller Rettungsanker sein. Sie bietet die Möglichkeit, das in der Immobilie gebundene Vermögen zu nutzen, ohne diese aufgeben zu müssen – und den Lebensabend ohne finanzielle Sorgen in Ruhe darin zu verbringen.
Was ist eine Leibrente?
Es gibt viele Modelle für eine Leibrente. Ein Modell, bei dem Sie als Verkäufer rundum geschützt sind, sieht so aus: Alleinstehende oder Paare ab 65 Jahren verkaufen Ihr Eigentum an der Immobilie. Im Gegenzug erhalten Sie vom Käufer je nach Vereinbarung eine zeitlich befristete oder lebenslange monatliche Zahlung, ggf. kombiniert mit einer Einmalzahlung. Sie behalten außerdem das Recht, lebenslang in Ihrer Immobilie wohnen zu bleiben – das wird im Grundbuch gesichert. Es ist also ein Tausch: Immobilienwert gegen eine fortlaufende Rente mit lebenslangem Wohnrecht.
Besonders im Kontext eines Pflegefalls kann die Leibrente die entscheidende finanzielle Unterstützung sein. Sie hilft Ihnen, die mit der Pflege verbundenen Kosten zu decken und gewährleistet, dass Sie weiterhin in Ihrem Zuhause leben können, auch wenn Sie Pflege benötigen.
Was passiert mit der Leibrente im Pflegefall?
Es ist eine der häufigsten Fragen rund um die Immobilien-Leibrente: Was geschieht, wenn der Rentenempfänger plötzlich pflegebedürftig wird? Kann er weiterhin auf die vereinbarten Zahlungen zählen?
Die Antwort für die Leibrente der Stiftung Liebenau lautet: Ja, unsere Leibrente bleibt auch im Pflegefall bestehen. Hier einige wichtige Punkte, die Sie dazu wissen sollten:
Unveränderliche Zahlungen.
Die Höhe der Leibrente, die mit uns vereinbart wurde, ändert sich nicht im Pflegefall. Die monatlichen oder jährlichen Zahlungen werden weiterhin in der gleichen Höhe geleistet, unabhängig von der Pflegesituation.
Keine zusätzlichen Bedingungen.
Es gibt keine versteckten Klauseln oder Bedingungen im Vertrag, die eine Anpassung oder gar eine Beendigung der Leibrente im Pflegefall vorsehen.
Finanzielle Sicherheit in unsicheren Zeiten.
Zusätzliche Kosten für Pflegepersonal, Medikamente oder Hilfsmittel können im Alter eine große Belastung sein. Eine konstante Leibrente bietet im Pflegefall eine wertvolle finanzielle Absicherung.
Unabhängigkeit bewahren.
Die kontinuierlichen Zahlungen der Leibrente tragen dazu bei, die Kosten für eine private Pflege oder zu decken, sodass Sie so lange wie möglich in Ihrem eigenen Zuhause bleiben können.
Wer ist der Käufer (Rentenschuldner)?
Der Käufer kann eine Privatperson, eine Familie, eine Investorengruppe oder eine Institution, wie z.B. eine Stiftung oder ein Immobilienunternehmen, sein. Der Verkauf der eigenen Immobilie – mit oder ohne Leibrente – ist ein großer Schritt und will wohl bedacht sein.
Für viele Menschen steht dabei auch die Frage im Raum, was mit dem Eigentum nach dem eigenen Ableben passiert. Sie überlegen sich, einen Teil ihres Vermächtnisses einer wohltätigen Einrichtung zuzuwenden. Wenn es keine Erben gibt, stellt sich die Frage, wem das geschätztes Heim anvertraut werden soll.
Schön wäre es, wenn die Immobilie sinnvoll genutzt würde und einer wohltätigen Organisation zugutekäme.
Stichwort Ethik und soziale Verantwortung. Die Immobilien Leibrente der Stiftung Liebenau
Die Stiftung Liebenau ist eine kirchliche Stiftung privaten Rechts. Als solche haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen zu unterstützen. Einer dieser Wege, wie wir Unterstützung leisten, ist durch unser Angebot einer Immobilien-Leibrente. Statt auf rein wirtschaftliche Vorteile zu fokussieren, unterstützen wir die Rentenberechtigten dabei, die für Sie beste Vertragsform zu finden.
Das Programm ist speziell für Personen konzipiert, die die Schwelle von 65 Jahren erreicht haben, ob als Einzelperson oder als Paar.
Soziale Verantwortung
Die Stiftung Liebenau verfolgt einen klaren gemeinnützigen Ansatz. Dies bedeutet, dass sämtliche Erträge aus der Verwertung der Immobilie nach dem Auszug des Bewohners ausschließlich für den Stiftungszweck verwendet werden. Als kirchliche Stiftung privaten Rechts agieren wir nicht als ein herkömmlicher Marktakteur. Es ist unser Hauptziel, Menschen in ihrem Lebensalltag zu unterstützen. Das spüren Sie bereits in unserer Herangehensweise an die Immobilien-Leibrente, bei der nicht wirtschaftliche Aspekte, sondern soziale Verantwortung und rein respektvoller Umgang im Miteinander im Vordergrund stehen.
Flexible Vertragsmodelle.
Weil kein Schuh jedem passt, bieten wir Ihnen verschiedene Modelle der Immobilien-Leibrente an, die auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche anpassbar sind. Unsere Fachleute beraten Sie ausführlich und transparent. Und unser Justiziar steht Ihnen zur Seite, um gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Vertragsform zu finden. Abhängig von Ihrer individuellen finanziellen und Lebens-Situation wählen Sie zwischen verschiedenen Rentenmodellen. Dies kann eine zeitlich begrenzte oder lebenslange monatliche Rente sein, eventuell ergänzt durch eine einmalige Auszahlung.
Bei der Ermittlung der Leibrente werden nicht nur die Basisfaktoren, wie der Wert Ihrer Immobilie oder Ihr Alter, sondern ganz speziell Ihre persönlichen Umstände berücksichtigt, wie die Leibrente im Pflegefall oder eventuell bestehende Darlehensschulden. Hier besprechen wir gemeinsam auch die Übernahme von Instandhaltungskosten, sowie Vertragsanpassungen Ihrer Leibrente, sollten Sie im Pflegefall in ein Pflegeheim übersiedeln.
Transparenz und Kostenersparnis.
Alle Kosten, die im Zusammenhang mit dem Beratungsprozess, der Vertragsgestaltung sowie den Notar- und Grundbuchgebühren anfallen, werden von der Stiftung Liebenau getragen. Für Sie entstehen keinerlei versteckte Gebühren.
Für maximale Transparenz unserer Arbeit, und um Ihnen zusätzliche Sicherheit bei der Entscheidung für eine Immobilien-Leibrente zu bieten, sind wir aktiv an der Gründung des Bundesverbands für Immobilienverrentung beteiligt. Für detaillierte Informationen und weitere Verifizierung unseres Ansatzes besuchen Sie bitte die Website des Verbands hier.
Höchstmaß an finanzieller Sicherheit.
Wir sind eine kirchliche Stiftung privaten Rechts und unterstehen der kirchlichen und der staatlichen Stiftungsaufsicht. Dadurch ist Ihnen maximaler Insolvenzschutz gegeben. Ihr Zahlungsanspruch wird zudem im Grundbuch dinglich gesichert.
Offen und ehrlich.
Wir stehen für eine transparente, respektvolle und aufrichtige Kommunikation. Alle Bedingungen und Konditionen werden Ihnen klar und verständlich dargelegt. So wissen Sie genau, was Sie erwarten können. Wir stehen Ihnen für all Ihre Fragen jederzeit zur Verfügung.
Erbschaftsfreundliche Regelungen.
Wenn es zu einem Erbfall kommt, besteht die Möglichkeit, dass die zuvor festgelegten Rückzahlungswerte des Wohnrechts an Ihre Erben fließen. So hat das Wertversprechen Ihrer Immobilie auch über Ihr Ableben hinaus Bestand.
Zukunftssicherheit für Ihre Immobilie.
Mit der Stiftung Liebenau ist Ihr geliebtes Eigentum nach Ihrem Ableben nicht nur gut aufgehoben, sondern wird auch sinnvoll genutzt. Unsere Stiftung wurde 1870 gegründet. Seitdem widmet sie sich der Aufgabe, hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen. Heute bieten wir ein breites Spektrum an sozialen Dienstleistungen in verschiedenen Bereichen, einschließlich Pflege, Bildung und sozialer Integration. Mit unserem Programm der Leibrente können Sie sicher sein, dass Ihr Zuhause einem höheren, sozialen Zweck dient und mit größter Sorgfalt und Achtung behandelt wird.
Im Pflegefall: Leibrente mit Nießbrauch?
Bei der Betrachtung von Modellen einer Leibrente im Pflegefall stellt sich oft die Frage nach der Kombination mit dem so genannten "Nießbrauch". Beim Nießbrauch erhalten Sie als ehemaliger Eigentümer das Recht, die Immobilie zu nutzen und auch Einnahmen daraus zu erzielen, z. B. durch Vermietung.
Das klingt besonders bei der Leibrente im Pflegefall und im Fall eines Umzugs ins Pflegeheim nach einer attraktiven Variante. Doch in der Praxis ist dieses Versprechen nicht haltbar: Denn als Pflegefall können Sie sich nicht mehr um die Mietersuche und Mietverwaltung kümmern.
Aus diesem Grund bieten wir von der Stiftung Liebenau bei unserem Programm der Leibrente im Pflegefall keinen Nießbrauch an. Stattdessen finden wir gemeinsam mit Ihnen Lösungen, wie Ihre Immobilie nach Ihrem Umzug ins Pflegeheim instandgehalten und ggf. genutzt werden kann, und wie sich das auf Ihrer Leibrente im Pflegefall niederschlägt. Damit Sie wissen, dass Sie auch im Pflegefall mit Ihrer Leibrente rundum sorglos bleiben.
Die Nachteile einer Leibrente im Pflegefall
Die Leibrente bietet Ihnen als Immobilien-Eigentümer eine Möglichkeit, durch das „verrenten“ Ihrer Immobilie finanzielle Sicherheit im Alter und im Pflegefall zu gewährleisten. Da es sich dennoch faktisch um den Verkauf der Immobilie handelt, sollte dieser große Schritt gut abgewogen werden. Sie haben bereits viel über die Vorteile der Leibrente erfahren. Hier klären wir Sie über mögliche Nachteile einer Leibrente allgemein und im Pflegefall auf:
Mögliche Inflexibilität
Das Leben ist voller Überraschungen. Manchmal ändern sich die Umstände in einer Weise, die nicht vorhersehbar war. Einmal in einen Leibrentenvertrag eingetreten, können Sie diesen nicht einfach ändern oder gar aus ihm aussteigen. Gehen Sie dabei vom Schlechtesten aus: Angenommen, Sie leiden unter Gedächtnisverlust – sind Sie vertraglich gut abgesichert?
Sie sollten von Anfang an mit einem Rentenschuldner (Käufer) zusammenarbeiten, der Sie vor Vertragsabschluss rechtlich berät und dabei Ihr Wohlergehen im Blick hat.
Die Stiftung Liebenau berät Sie umfassend zu Ihrer Leibrente und auch dazu, was genau im Pflegefall oder im Fall eines Umzugs ins Pflegeheim geschieht. Wir stellen sicher, dass wir gemeinsam einen Vertrag erarbeiten, in dem Sie sich in allen Szenarien wohl fühlen und rundum abgesichert sind.
Marktbedingte Wertveränderungen
Bei Abschluss eines Leibrentenvertrages wird der aktuelle Marktwert für Ihre Immobilie festgelegt. Dieser Wert ist ein Faktor für die Höhe Ihrer monatlichen Leibrente. Doch es ist gut möglich, dass sich der Wert Ihrer Immobilie im Laufe der Jahre erhöht. Das Hauptcharakteristikum der Leibrente hingegen ist ihre Konstanz: Die monatliche Rentenzahlung, die zu Beginn des Vertrages festgelegt wird, bleibt i.d.R. über die gesamte Laufzeit des Vertrages gleich, unabhängig von Marktveränderungen.
Dies hat Vor- und Nachteile: Als Rentenempfänger können Sie mit einer festen und vorhersehbaren Einkommensquelle planen. Jedoch profitieren Sie nicht mehr von der möglichen Wertsteigerung ihrer Immobilie über die Jahre.
Erbschaft
Wenn man sich mit dem Gedanken trägt, eine Immobilie im Tausch für eine Leibrente zu veräußern, spielt die Erbschaftsregelung eine zentrale Rolle in der Entscheidungsfindung. Grundsätzlich bedeutet die Entscheidung für eine Leibrente, dass die Immobilie an die Stiftung oder den Käufer übertragen wird. Das bedeutet, dass die Immobilie selbst nicht mehr Teil des Erbes ist. Die Entscheidung für eine Leinrente sollte daher sorgfältig unter Berücksichtigung der Erbschaftsregelungen und des Wunsches nach einem gemeinnützigen Beitrag getroffen werden.
Mit der Stiftung Liebenau wissen Ihre Erben, dass wir durch unsere gemeinnützige Arbeit sicherstellen, dass Ihr Vermögen einem guten Zweck dient und das Familienheim weiterhin einen positiven sozialen Einfluss hat.
FAQs zur Leibrente im Pflegefall
Ist der Anspruch auf meine Immobilien-Leibrente auch im Pflegefall sicher?
Der Anspruch auf die Zahlung einer Leibrente im Pflegefall bleibt bestehen, sofern der Vertrag korrekt und umfassend abgeschlossen wurde. Das bedeutet:
- Bedenken Sie in Ihrem Leibrentenvertrag alle Eventualitäten, einschließlich der Notwendigkeit einer Pflege, und lassen Sie entsprechende Klauseln verankern. In einem sorgfältig ausgearbeiteten Vertrag ist festgelegt, dass die Rente unabhängig vom Gesundheitszustand oder dem Wohnort des Rentenempfängers gezahlt wird.
- Ein ordnungsgemäß abgeschlossener Vertrag ist rechtlich bindend. Das bedeutet, dass die Zahlungen der Leibrente auch im Pflegefall weiterhin an Sie geleistet werden müssen – unabhängig davon, ob Sie noch in der Immobilie wohnen oder in ein Pflegeheim umgezogen sind.
- Klären Sie mit der Stiftung oder dem Käufer: Was passiert mit meinem Wohnrecht im Pflegefall? Ist eine Umwandlung des Wohnrechts in einen finanziellen Ausgleich möglich, wenn ich z.B. in ein Pflegheim übersiedele?
Die Sicherheit Ihrer Immobilien-Leibrente im Pflegefall hängt maßgeblich von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Mit einem sorgfältig ausgearbeiteten Vertrag, der alle Eventualitäten berücksichtigt, stellen Sie sicher, dass die Leibrente auch im Pflegefall weitergezahlt wird und Sie rundum sorglos abgesichert sind. Es ist daher entscheidend, dass Sie der Käufer-Partei vertrauen können und diese Sie vorab umfassend und auch rechtlich informiert und berät – damit Sie in Ihrem Lebensabend bestmöglich geschützt sind.
Wie funktioniert die Immobilien Leibrente im Pflegefall?
Im Programm der Liebenau Stiftung wird Ihre Leibrente im Pflegefall ganz normal weitergezahlt, unabhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit. Die Fortführung der Leibrente im Pflegefall ist bei uns vertraglich festgeschrieben. Als Verkäufer sichern wir Ihnen beim Abschluss der Immobilien-Leibrente ein lebenslanges Wohnrecht, das im Grundbuch eingetragen ist. Trotz des Übertrags Ihres Eigentums können Sie also weiterhin in ihrem Zuhause wohnen bleiben und erhalten eine einmalige, befristete oder monatliche Zahlung, je nach Einigung.
Werden Sie pflegebedürftig und ziehen in ein Pflegeheim, erlischt damit Ihr Wohnrecht – aber nicht Ihre Leibrente. Wir besprechen bei Vertragsabschluss mit Ihnen, ob Ihr Wohnrecht bei Auszug aus der Immobilie in einen finanziellen Ausgleich umgewandelt werden kann.
Wer ist bei der Leibrente im Pflegefall der Eigentümer des Hauses?
Sobald die Immobilien-Leibrente vertraglich vereinbart und der Vertrag notariell beurkundet wird, geht das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer über.
Das bedeutet:
- Der Käufer der Immobilie, welcher auch der Zahlende der Leibrente ist, wird zum neuen Eigentümer des Hauses oder der Wohnung. Er trägt fortan alle Rechte und Pflichten, die mit dem Eigentum einhergehen.
- Die Eigentumsänderung wird im Grundbuch vermerkt. Dort wird der Käufer als neuer Eigentümer der Immobilie eingetragen.
Wohnrecht als Sicherheit für den Verkäufer:
Während das Eigentum an der Immobilie auf den Käufer übergeht, bleibt dem Verkäufer bei einem fairen Vertrag das sog. Wohnrecht:
- Das Wohnrecht berechtigt den Verkäufer dazu, die Immobilie oder Teile davon zu bewohnen, ohne Miete zahlen zu müssen. Dieses Recht sollte im Zuge der Immobilien-Leibrente vertraglich festgeschrieben und ebenfalls im Grundbuch vermerkt werden.
- Gültigkeit im Pflegefall: Sollte der Verkäufer pflegebedürftig werden und nicht mehr in der Lage sein, in der Immobilie zu wohnen (z.B. wegen eines Umzugs in ein Pflegeheim), erlischt das Wohnrecht. Je nach vertraglicher Gestaltung kann es zu einer finanziellen Kompensation kommen.
Fazit: Bei einer Immobilien-Leibrente wird der Käufer rechtlich zum Eigentümer der Immobilie. Als Verkäufer behalten Sie jedoch ein Wohnrecht, welches Ihnen ermöglicht, weiterhin in der Immobilie mietfrei zu wohnen. Dieses Wohnrecht bleibt auch im Pflegefall. Lassen Sie Ihren Vertrag genau prüfen, um sich über alle Details und potenziellen Szenarien im Klaren zu sein.
Kann man seine Immobilie bei der Leibrente weiterhin wie bisher nutzen?
Dank des Wohnrechts können Sie als Verkäufer die Immobilie weiterhin wie gewohnt nutzen. Dies umfasst nicht nur das Wohnen an sich, sondern auch alle üblichen Tätigkeiten und Nutzungen, die mit dem Leben in einer Immobilie einhergehen – sei es Gartenarbeit, Renovierungen oder das Empfangen von Gästen. Sofern nicht als „Nießbrauch“ vertraglich geregelt, ist es dem Inhaber des Wohnrechts nicht gestattet, die Immobilie oder Teile davon unterzuvermieten. Große bauliche Veränderungen oder Umgestaltungen könnten zudem einer Zustimmung des Käufers bedürfen.
Was sind die Unterschiede zwischen Umkehrhypothek und Leibrente?
Die Umkehrhypothek und die Leibrente sind beides Finanzinstrumente, mit denen Immobilienbesitzer ihr in Immobilien gebundenes Kapital nutzen können, ohne ihr Zuhause verlassen zu müssen. Bei der Umkehrhypothek bleiben Sie Eigentümer Ihrer Immobilie und nehmen darauf eine Hypothek auf – während Sie bei der Leibrente die Immobilie verkaufen, aber eine lebenslange Leibrente erhalten. Während bei der Umkehrhypothek oft Gebühren und Zinsen anfallen, wohnen Sie bei der Leibrente miet- und gebührenfrei mit lebendlangem Wohnrecht.
Leibrente und Nießbrauch ohne Eintragung im Grundbuch – geht das?
Um sicherzustellen, dass beide Parteien – sowohl Käufer als auch Verkäufer – rechtlich abgesichert sind, ist es unerlässlich, solche Vereinbarungen im Grundbuch einzutragen. Diese Eintragung dient dem Schutz beider Vertragsparteien und gewährleistet die Verbindlichkeit der getroffenen Regelungen. Ohne diese Eintragung könnten bei Rechtsstreitigkeiten oder bei Veränderungen im Besitzverhältnis der Immobilie Komplikationen auftreten. Daher ist es nicht ratsam, Leibrente oder Nießbrauch ohne die entsprechende Grundbucheintragung zu vereinbaren.