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Satzung der Stiftung Liebenau

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Präambel

Die Stiftung Liebenau wurde 1873 von Kaplan Adolf Aich und Tettnanger Bürgern gegründet. Sie erbringt caritative Dienste im Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen. Nach dem Willen ihrer Gründer sollte sie „eine reine Privatanstalt sein und bleiben, hervorgegangen aus der freitätigen, christlichen Liebe, (…) und stets auf katholischer, kirchlicher Grundlage ruhen.“

 

§ 1 Rechtsform, Name, Sitz

§ 2 Christliche Orientierung

§ 3 Zweck

§ 4 Gemeinnützigkeit, Mildtätigkeit

§ 5 Stiftungsvermögen

§ 6 Organe

§ 7 Vorstand

§ 8 Aufsichtsrat

§ 9 Verhältnis zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

§ 10 Aufgaben des Aufsichtsrates im Allgemeinen

§ 11 Aufgaben des Aufsichtsrates im Einzelnen

§ 12 Aufsichtsrats-Sitzungen

§ 13 Stiftungsaufsicht

§ 14 Anwendung der Grundordnung des kirchlichen Dienstes

§ 15 Änderung der Satzung / Auflösung der Stiftung

§ 16 Inkrafttreten der geänderten Satzung