Weitere Schritte zur Zustifterrente
Schritt 4 – Antrag auf ZustifterRente
Um Ihren Antrag vollständig bearbeiten zu können, werden noch weitere Unterlagen benötigt:
- Lage- oder Grundrissplan
- Grundbuchauszug
- Wertgutachten (falls bereits vorhanden)
- Informationen und Nachweise über ggf. vorhandene Darlehen oder andere Belastungen
Schritt 5 – Neue Berechnung (optional)
Auf Grundlage des persönlichen Gesprächs und möglichen Änderungen der vorliegenden Daten, erhalten Sie bei Bedarf eine neue Berechnung von uns.
Schritt 6 – Vertragsentwurf
Sagt Ihnen die Berechnung zu, lassen wir einen Vertragsentwurf vom Notar erstellen, den Sie dann per Post zugesandt bekommen. Bei beidseitigem Einverständnis und nach gewissen internen Abläufen der Stiftung Liebenau, kann ein Notartermin zur Beurkundung vereinbart werden.
Schritt 7 – Notarieller Vertrags-abschluss
Nach dem Vertragsabschluss wird die Eigentumsübertragung der Immobilie auf die Stiftung Liebenau und im gleichen Zug das lebenslange Wohnrecht, sowie die dingliche Sicherung Ihres Zahlungsanspruchs im Grundbuch eingetragen.
Schritt 8 – Monatliche Zahlungen
Ab dem vereinbarten Zahlungsbeginn wird an Sie die laufende Zahlung monatlich ausbezahlt.