Älteres Ehepaar vor ihrem Haus
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Zustifterrente – Die Immobilienverrentung der Stiftung Liebenau

Für wen eignet sich eine Immobilienverrentung?

Viele Menschen haben lange für das eigene Haus oder die eigene Wohnung gearbeitet und im Laufe der Jahre viel Geld investiert. Der Wunsch: Im Ruhestand in der abbezahlten Immobilie mietfrei wohnen, so lange wie möglich in der gewohnten Umgebung bleiben, in engem Kontakt zu Nachbarn und Freunden.

 

Allerdings findet sich gerade im Alter endlich Zeit und Muße, die schönen Dinge des Lebens zu genießen: Reisen, Kultur, Hobbys. Dazu fehlt manchmal das nötige Geld. Denn selbst in der eigenen Immobilie wohnt es sich nicht umsonst: Instandhaltungen, Gartenarbeiten und gegebenenfalls Hausgeld fallen an. Auch steigende Lebenshaltungskosten dezimieren die meist überschaubaren Renteneinkünfte und eventuell vorhande Ersparnisse schnell. Kommen dann noch Kosten für Gesundheit oder Pflege hinzu, verringert sich der finanzielle Spielraum. Denn das Hauptvermögen ist in der Immobilie gebunden und über den Vorteil des mietfreien Wohnens hinaus ist das „bewohnte Vermögen“ nicht weiter nutzbar. Oder doch?

 

Die Extras gehen auf’s Haus

Für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer, die im Alter ihr Haus oder ihre Wohnung nicht verlassen und gleichzeitig über mehr Geld verfügen möchten, ist eine Immobilienverrentung genau das Richtige. Dabei existieren je nach Anbieter unterschiedliche Modelle, die sich zum Teil deutlich unterscheiden, aber alle auf dem gleichen Grundprinzip aufbauen: Die Eigentümerin oder der Eigentümer verkauft die selbst genutzte Immobilie und erhält dafür statt eines Kaufpreises eine lebenslange oder befristete monatliche Zahlung und/oder einen bestimmten Einmalbetrag – und ein lebenslanges Wohnrecht, das durch einen Eintrag im Grundbuch gesichert wird.

 

Berechnungsgrundlage für die meisten Immobilienverrentung-Modelle sind Alter der Verkäuferin oder des Verkäufers und Zustand der Immobilie. Vereinfacht gesagt: Je älter die Verkäuferin oder der Verkäufer und je hochwertiger die Immobilie, desto höher die Zahlung. Allen Modellen gemeinsam ist: Sie eignen sich nicht für Familien, in denen das Haus an die nächste Generation weitervererbt werden soll.

Immobilienverrentung zusammengefasst

  • Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer verkaufen ihr Haus/ihre Wohnung, behalten aber das Wohnrecht
  • Je nach Modell erhalten sie eine befristete oder lebenslange monatliche Zahlung, eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus Einmalzahlung und monatlicher Zahlung
  • Die Verkäuferinnen und Verkäufer erhalten je nach Modell ein umfassendes Wohn-/Nutzungsrecht an der Immobilie
  • Ausschlaggebend für die Berechnung der Zahlung sind in der Regel Zustand der Immobilie und Alter der Verkäuferin oder des Verkäufers.
  • Vorteil: Die zusätzlichen Einnahmen bedeuten größere finanzielle Unabhängigkeit
  • Nachteil: Nicht geeignet für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer, die ihre Immobilie vererben wollen

„Wir hatten gleich ein Vertrauensverhältnis, anders als wenn ein Makler vor uns gesessen hätte.“

 

Nach einem Besuch in der Stiftung Liebenau und ihren Einrichtungen waren Ursula und Karl Volk vom Konzept der Zustifterrente überzeugt.

 

Ihre Geschichte können Sie hier nachlesen.

Die Immobilienverrentung der Stiftung Liebenau

Viele Menschen überlegen sich, zumindest einen Teil ihres Vermögens einer gemeinnützigen Organisation zu vermachen. Für alle, die ihr Vermögen nicht an Kinder weitergeben können, stellt sich zudem die Frage, in wessen Hände das liebgewordene Haus übergeben werden soll. 

 

Die Zustifterrente verbindet den Gedanken der Immobilienverrentung mit dem der Zustiftung. Sie richtet sich an zukünftige Förderinnen und Förderer, die ihr Immobilienvermögen weiter nutzen, gleichzeitig zu einem Zusatzeinkommen umwandeln und langfristig die vielfältigen Aufgaben der Stiftung Liebenau unterstützen möchten.

 

Eine optimale Lösung für die Zustifterinnen und Zustifter und für das Gemeinwohl

Bei unserem Modell erwirbt die Stiftung Liebenau das Haus oder die Wohnung. Den „Zustifterinnen und Zustiftern“ – Alleinstehenden oder Paaren ab 65 Jahren – wird ein lebenslanges, mietfreies Wohnrecht im Grundbuch gesichert. Zudem erhalten sie je nach Vereinbarung eine zeitlich befristete oder lebenslange monatliche Zahlung, ggf. kombiniert mit einer Einmalzahlung.

 

Jede Situation ist individuell, entsprechend sind es auch unsere Möglichkeiten der Immobilienverrentung. Im ständigen Austausch mit unserem Justiziar sind wir in der Lage, optimale Lösungen mit unseren Zustifterinnen und Zustiftern zu entwickeln. Neben den „Basisfaktoren“ für die Berechnung der Zustifterrente (Immobilienwert, Alter der Eigentümerin oder des Eigentümers bzw. der Eigentümerinnen und der Eigentümer, Wert des Wohnrechts) berücksichtigen wir auch persönliche Faktoren wie Darlehensschulden oder die Frage der Übernahme von Instandhaltungs- und ggf. weiteren Kosten, sowie das Vorgehen bei einem Umzug in ein Pflegeheim individuell.

 

Für Beratung, Berechnung und Vertragsabwicklung entstehen Verkäuferinnen und Verkäufern dabei keinerlei Kosten. Notarkosten und Grunderwerbsteuer tragen wir.

 

Solide, sicher, sozial

Unsere Vertragspartnerinnen und Vertragspartner genießen höchsten Insolvenzschutz und damit maximale Sicherheit für ihre Zahlung. Wir sind eine kirchliche Stiftung privaten Rechts und unterstehen der kirchlichen und der staatlichen Stiftungsaufsicht. Unser Stiftungskapital und dessen Erträge dienen allein unserem Stiftungszweck, welchen uns unsere Satzung vorgibt.

 

In diesem Sinne verwenden wir auch die uns anvertrauten Immobilien nach Auszug der Bewohnerinnen und Bewohner: Erträge aus der Bewirtschaftung stehen ausschließlich für die Zwecke der gemeinnützigen Stiftung zur Verfügung.

Zustifterrente zusammengefasst

  • Geeignet für Alleinstehende und Paare ab 65 Jahren
  • Über Grundbuch abgesichertes, mietfreies Wohnrecht auf Lebenszeit
  • Lebenslange oder zeitlich befristete monatliche Zahlung
  • Notarielle Beurkundung, Übernahme aller Abschlusskosten durch die Stiftung Liebenau
  • Tilgung vorhandener Darlehen durch Einmalzahlungen möglich
  • Individuelle Vereinbarungen z. B. zur Übernahme von Instandhaltungs- und weiteren Kosten möglich
  • Regelungen zum Ausstieg aus dem Verrentungsmodel bei Auszug und Aufgabe des Wohnrechts, z. B. wegen Umzugs in ein Pflegeheim
  • Vereinbarte Rückzahlungswerte am Wohnrecht werden im Erbfall auf Wunsch an die Erben geleistet
  • Höchster Insolvenzschutz, maximale Sicherheit für die Zahlung
  • Größere finanzielle Unabhängigkeit durch zusätzliche Einnahmen
  • Wissen, dass die liebgewonnene Immobilie einmal in gute Hände fällt
  • Unterstützung der gemeinnützigen Arbeit der Stiftung Liebenau auch über Lebzeiten hinaus

„Es ist ein Beziehungsgeschäft“

Christoph Sedlmeier, Leiter der „Zustifterrente“ der Stiftung Liebenau, über den besonderen Charakter von Immobilienverrentungen, die künftige Marktentwicklung – und seinen wichtigsten Rat an Interessenten. 

 

Die Stiftung Liebenau war der erste institutionelle Anbieter für Immobilienverrentungen in Deutschland. 2022 findet der Liebenauer Fachtag zum Thema zum dritten Mal statt. Wie hat sich der Markt in den vergangenen Jahren entwickelt?
Als wir die Konferenz 2017 zum ersten Mal ausgerichtet haben, konnte man noch nicht von einem Markt sprechen. Inzwischen gibt es Alternativen zu unserem „Zustifter“-Angebot, und die Mitbewerber laden wir zum Fachtag genauso so ein wie Forschende, Fachjournalisten oder Verbraucherschützer. In den kommenden Jahren dürfte der Markt weiterwachsen, allein schon wegen der steigenden Zahl der Singlehaushalte in den Ballungsräumen. Die Nische ist aber noch sehr überschaubar, und wir sind deutschlandweit nach wie vor der einzige gemeinnützige Anbieter. In den USA ist das völlig anders. Dort bieten über 1.500 gemeinnützige Institutionen „gift annuity agreements“ an, der Markt ist steuerlich gefördert, mit staatlichen Sicherheiten versehen und reguliert. Gerade in qualitativer Hinsicht ist das vorbildlich.

 

Warum liegt Ihnen die Qualität so am Herzen?
Weil die Immobilienverrentung eben kein reines Finanzprodukt ist, sondern ein Beziehungsgeschäft, das mit dem Gang zum Notar nicht endet, sondern eigentlich erst beginnt. Als Anbieter kommt uns damit eine ethische Verantwortung zu, der wir uns auch bewusst sein sollten. Für unsere Kunden wiederum, die im Durchschnitt 75 Jahre alt sind, ist die selbst bewohnte Immobilien das größte Vermögensgut und die Verrentung stellt wirtschaftlich die letzte große Entscheidung ihres Lebens dar. 

 

Klingt nach einem sehr beratungsintensiven Prozess.
Das ist es auch. Auf die bundesweit 125 Verträge, die wir abgeschlossen haben, kommen mehr als 10.000 mehr oder minder konkrete Anfragen. Der eigentliche Beratungsprozess startet dabei bei uns mit einem Fragebogen, in dem wir die Kunde unter anderem bitten, den Wert ihrer Immobilie zu schätzen. Zumeist deckt sich dies mit unseren Recherchen. Auf dieser Basis berechnen wir die möglichen Zahlungen: sei es als Einmalbetrag oder als monatliche Zahlung, befristet oder bis ans Lebensende, oder als Kombination. Das ist so individuell wie die Lebenssituation der Menschen. 

 

Wie geht es dann weiter?
Besteht das Interesse weiterhin, besuchen wir die Menschen zuhause – und hören dabei vor allem zu, um zu verstehen, ob das Produkt wirklich das richtige für sie ist. In der Hälfte der Fälle kommt es auch zum Vertragsabschluss. Der finale Wert wird dann von einem unabhängigen Sachverständigen festgestellt, wobei wird stolz sind, dass es in 20 Jahren nur einmal zu einer abweichenden Einschätzung kam. Schließlich kauft die Stiftung die Immobilie, unmittelbarer Besitzer bleibt aber der Kunde. Daher auch mein Rat, egal mit welchem Anbieter man einen Vertrag abschließt: Achten Sie darauf, sowohl das Wohnungsrecht in der Immobilie als auch die Hypothek erstrangig zu Ihren Gunsten abzusichern.

 

Welche Rolle spielt für Ihre Kunden die Tatsache, dass die Stiftung Liebenau keine Bank, Versicherung oder Maklerbüro ist?
Meinem Eindruck nach eine große. Zum einen haben manche Kunden eine ideelle Nähe zur sozialen Arbeit der Stiftung und schätzen den Gedanken, dass sie mit den Mitteln, die sie uns womöglich hinterlassen, ein sinnvolles Engagement für die Gesellschaft fördern. Für sehr viele ist auch unsere Kompetenz in der Altenhilfe wichtig. Für sie sind wir der erste Ansprechpartner, wenn es um Themen rund um das Altern geht. Oft ändern sich die Lebensumstände plötzlich, und dann gilt es Lösungen zu finden, die in keinem Vertrag stehen. Nicht zuletzt deshalb plädiere ich dafür, Immobilienverrentungen nicht als x-beliebiges Finanzgeschäft anzusehen – und würde mir wünschen, dass noch mehr gemeinnützige Institutionen hier eine Rolle übernehmen.

"Unser schönes Haus, in dem so viel Anstrengung und Geld und Arbeit stecken, kommt nach unserem Tod einem guten Zweck zugute, hinter dem wir voll und ganz stehen."

 

Auch nach 10 Jahren ist das Ehepaar Kypke noch davon überzeugt, mit der Zustifterrente die richtige Entscheidung getroffen zu haben. Ihre Geschichte können Sie hier nachlesen.

Beratung

Wir beraten Sie gerne umfassend und individuell rund um die Immobilienverrentung der Stiftung Liebenau.

 

 

Ihre Ansprechpartner

Christoph Sedlmeier

Stiftung Liebenau

Zustifterrente

Leitung

Siggenweilerstraße 11

88074 Meckenbeuren

christoph.sedlmeier(at)stiftung-liebenau.de

Siglinde Wiedemann

Stiftung Liebenau

Zustifterrente

Sekretariat

Siggenweilerstraße 11

88074 Meckenbeuren

Telefon +49 7542 10-1677

siglinde.wiedemann(at)stiftung-liebenau.de

Markus Dreher

Stiftung Liebenau

Zustifterrente und Konzeptentwicklung

Siggenweilerstraße 11

88074 Meckenbeuren

Telefon +49 7542 10-1676

markus.dreher(at)stiftung-liebenau.de

In fünf Schritten zur Zustifterrente

Schritt 1 – Zusendung von Informationen / Auswertung des Fragebogens

Sie können das Informationsmaterial und den Fragebogen zur Zustifterrente per Telefon, per E-Mail oder auch per Post anfordern. Auf Grundlage des ausgefüllten Fragebogens werden die Daten zur Person und zur Immobilie erfasst. Diese Daten werden streng vertraulich behandelt. Auf Basis dieser Daten wird eine unverbindliche Berechnung über die Höhe der zu erwartenden Zahlung durchgeführt. Die Berechnung ist kostenlos und verpflichtet Sie zu nichts.

 

Beachten Sie bitte, dass für die Berechnung der Zustifterrente bestimmte Anforderungen erfüllt sein müssen:

 

  • Die Eigentümerin oder der Eigentümer der Immobilie ist mindestens 65 Jahre alt
  • Der Mindestwert der Immobilie beträgt 200.000 Euro
  • Im Falle einer Belastung sollte diese nicht mehr als 30 % des Immobilienwertes betragen
Siglinde Wiedemann

Stiftung Liebenau

Zustifterrente

Sekretariat

Siggenweilerstraße 11

88074 Meckenbeuren

Telefon +49 7542 10-1677

siglinde.wiedemann(at)stiftung-liebenau.de

Schritt 2 – Beratung mit Angehörigen / Vertrauten

Im nächsten Schritt sollten Sie sich mit Ihren Angehörigen und vertrauten Experten (Steuerberaterinnen/Steuerberatern, Anwältinnen/Anwälten, usw.) beraten und den Nutzen sorgfältig für Ihre persönliche Situation überprüfen. Denn wir legen großen Wert darauf, dass Sie zufrieden sind. Anschließend können Sie entscheiden, ob die Zustifterrente für Sie infrage kommt.

Schritt 3 – Antrag auf Zustifterrente / Vertragsentwurf

Im Falle einer positiven Entscheidung möchten wir Sie und Ihre Immobilie gerne bei einem Besuch kennenlernen. Gerne begrüßen wir Sie auch zu einem persönlichen Gespräch in Liebenau.
 

Um Ihren Antrag dann vollständig bearbeiten zu können, werden noch weitere Unterlagen benötigt:
 

  • Lage- oder Grundrissplan
  • Grundbuchauszug
  • Wertgutachten (falls bereits vorhanden)
  • Informationen und Nachweise über ggf. vorhandene Darlehen oder andere Belastungen


Auf Grundlage des persönlichen Gesprächs und möglicher Änderungen der vorliegenden Daten, erhalten Sie von uns bei Bedarf eine neue Berechnung (optional).

Schritt 4 – Beauftragung Wertgutachten

Je nach Immobilie wird von der Stiftung Liebenau ein unabhängiges Wertgutachten in Auftrag gegeben, um den derzeitigen Verkehrswert der Immobilie zu ermitteln.

Schritt 5 – Notarieller Vertragsabschluss / Auszahlungsbeginn

Nach dem Vertragsabschluss wird die Eigentumsübertragung der Immobilie auf die Stiftung Liebenau und im gleichen Zug das lebenslange Wohnrecht sowie die dingliche Sicherung Ihres Zahlungsanspruchs im Grundbuch eingetragen.

Ab dem festgelegten Zahlungsbeginn wird an Sie die vereinbarte Zahlung (einmalig oder monatlich) ausbezahlt.

„Wir haben wirklich unser ganzes Herzblut in das Haus gesteckt. Ein Umzug in eine Wohnung wäre nicht infrage gekommen.“


Die Immobilienverrentung der Zustifterrente war für Elfriede und Johann Knöferl die optimale Lösung.

 

Ihre Geschichte können Sie hier nachlesen.

Fragen und Antworten

Für wen ist die Zustifterrente geeignet?

Mit diesem Angebot der Immobilienverrentung wendet sich die Stiftung Liebenau an Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer, Alleinstehende oder Paare unabhängig vom Familienstand, ab einem Lebensalter von 65 Jahren.

 

Die Vorteile der Zustifterrente: Die Eigentümerinnen und Eigentümer behalten weiterhin das Wohnrecht in ihrer Immobilie, generieren aber gleichzeitig eine laufende Zahlung. Und: Sie unterstützen langfristig die gemeinnützige Arbeit der Stiftung Liebenau.

Wie kann ich Informationsmaterial oder eine Berechnung beantragen?

Sie können das Informationsmaterial und einen Fragebogen zur Zustifterrente per Telefon, per E-Mail oder auch per Post anfordern. Beachten Sie bitte, dass für die Berechnung einer Zustifterrente bestimmte Anforderungen erfüllt sein müssen:
 

  • Die Eigentümerin/der Eigentümer muss ein Mindestalter von 65 Jahren erreicht haben
  • Der Mindestwert der Immobilie muss 200.000 Euro betragen
  • Eine Belastung/Darlehensschuld sollte nicht mehr als 30 % des Immobilienwertes betragen

 

Siglinde Wiedemann

Stiftung Liebenau

Zustifterrente

Sekretariat

Siggenweilerstraße 11

88074 Meckenbeuren

Telefon +49 7542 10-1677

Telefax +49 7542 10-981677

siglinde.wiedemann(at)stiftung-liebenau.de

Wann bekomme ich meine Immobilienrente ausbezahlt?

Für die Auszahlung der Immobilienrente haben Sie die Möglichkeit, aus verschiedenen Angeboten zu wählen:
 

  • Monatlich befristete Auszahlung
  • Lebenslange Auszahlung
  • Einmalzahlung
     

Welche Auszahlungsform sich in Ihrem individuellen Einzelfall am besten eignet, erläutern wir Ihnen sehr gerne in einem Beratungsgespräch.

Was passiert mit meinen Mieteinnahmen, wenn ich mich für eine Zustifterrente entscheide?

Wenn Sie sich für eine Zustifterrente entscheiden, stehen Ihnen eventuelle Erträge aus Vermietung, z. B. einer Einliegerwohnung, weiterhin zu. Grundsätzlich ist aber Voraussetzung, dass Sie Ihre Immobilie weiterhin selbst bewohnen.

Welche Immobilien kommen für die Immobilienverrentung infrage?

Für eine Immobilienverrentung kommen ausschließlich selbst genutzte Objekte in guter Lage und in gutem Bauzustand in Frage. Der Verkehrswert der Immobilie muss dabei mindestens 200.000 Euro betragen. Ob Ihre Immobilie für eine Immobilienverrentung geeignet ist, eruieren wir im Vorfeld mittels einer fachmännischen Prüfung.

 

Wichtig: Eine etwaige Belastung der Immobilie sollte maximal 30 % des Verkehrswertes betragen. Zudem muss die Immobilie lastenfrei übergeben werden. Zur Tilgung der Restschuld bietet sich beispielsweise eine Kombination aus Einmalzahlung und Verrentung der Restsumme an.

Wer trägt die Kosten für Instandhaltungen bei der Immobilienverrentung?

In der Regel trägt die/der Wohnungsberechtigte die Kosten für Instandhaltungen, um eine höchstmögliche Zahlung zu erzielen. Diese Kosten können selbstverständlich auch wir übernehmen – allerdings fällt dadurch die mögliche monatliche Zahlung wesentlich geringer aus. Altersgerechte Umbauten der Immobilie sind gestattet, diese zahlen die Wohnungsberechtigten grundsätzlich selbst.

Erhalte ich mit der Immobilienverrentung der Zustifterrente ein lebenslanges Wohnrecht?

Ja. Das lebenslange Wohnrecht ist wie ein Teil der Zustifterrente zu betrachten, der nicht ausbezahlt wird, sondern den Bezugsberechtigten in Form von Mietfreiheit zurückfließt. Dieses lebenslange Wohnrecht wird Ihnen durch den erstrangigen Eintrag ins Grundbuch garantiert.

Wohne ich bei einer Zustifterrente mietfrei in meiner Immobilie?

Ja, Sie wohnen auch künftig mietfrei in Ihrer Immobilie. Sie erhalten dafür ein lebenslanges Wohnrecht, welches Ihnen erstrangig im Grundbuch zugesichert wird. Mieterhöhungen und Kündigung sind dadurch ausgeschlossen.

Wer trägt die Vertragskosten bei einer Zustifterrente?

Auf Sie kommen bei Vertragsabschluss keine Kosten zu. Alle Abwicklungskosten, zum Beispiel Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten, übernehmen wir. Auch in der Informationsphase entstehen für Sie, z. B. für die Berechnung, keinerlei Kosten.

Wie wirkt sich die Immobilienverrentung für mich steuerlich aus?

Wie sich die Immobilienverrentung steuerlich für Sie auswirkt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Für eine detaillierte Auswertung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

Immobilienverrentung: Was passiert bei einem Umzug, z. B. in ein Pflegeheim und/oder bei Aufgabe des Wohnrechts?

Im Falle der Aufgabe des Wohnrechts, z. B. bei einem Umzug in ein Pflegeheim, erhalten Sie weiterhin Ihre Zahlungen. Zudem zahlen wir Ihnen den noch vorhanden Kapitalwert des Wohnrechts als Einmalbetrag, der bereits vor Vertragsabschluss festgelegt wurde, aus.

Was passiert mit meinen Erben, wenn ich mich für eine Zustifterrente entscheide?

Die vereinbarten Rückzahlungswerte am Wohnrecht zahlen wir im Erbfall auf Wunsch auch an Ihre Erben aus.

Welche vertraglichen Sicherheiten habe ich und wer trägt die Notarkosten?

Ihr Entschluss zur Immobilienverrentung wird notariell beurkundet. Im zugehörigen Vertrag finden Sie anschließend all Ihre Rechte. Die Kosten für diese Beurkundung tragen wir.

Was wird im Grundbuch abgesichert?

Alle Ihre Rechte werden im notariellen Kaufvertrag garantiert und im Grundbuch erstrangig abgesichert. Das gilt insbesondere für das lebenslange Wohnrecht, verbunden mit einer befristeten oder lebenslangen monatlichen Zahlung.

Welchen Insolvenzschutz habe ich?

Ihre hypothekenfreie Immobilie bleibt unbelastet. Erstrangig wird lediglich Ihr lebenslanges Wohnrecht und eine Höchstbetragshypothek zu Ihren Gunsten für alle Zahlungsverpflichtungen der Stiftung Liebenau eingetragen.

 

Sie genießen höchsten Insolvenzschutz und damit maximale Sicherheit für Ihre Zusatzzahlung. Die Stiftung Liebenau ist eine kirchliche Stiftung privaten Rechts. Unser Stiftungskapital dient allein unserem Stiftungszweck, welchen uns unsere Satzung vorgibt.

Kann ich kündigen?

Sollten Sie aus Ihrer Immobilie ausziehen und Ihr Wohnrecht aufgeben, so zahlen wir Ihnen den vereinbarten Rückzahlungswert aus. Die monatliche Zahlung wird in gleicher Höhe auf die vereinbarte Dauer weiterbezahlt.

Was passiert mit meiner Immobilie?

Ihre Immobilie verwenden wir für die Umsetzung unseres Stiftungszwecks. Zu unseren Aufgaben gehört die Erziehung, Ausbildung, Beschäftigung, Betreuung und Pflege von behinderten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie von alten und kranken Menschen. Ihre Immobilie werden wir nach Ihrem Auszug weiter bewirtschaften. Erträge aus dieser Bewirtschaftung stehen dann für die Zwecke der gemeinnützigen Stiftung zur Verfügung.

 

Da wir heute noch nicht wissen, wie sich der Immobilienmarkt in der Zukunft entwickelt und Ihre Immobilie dann bewirtschaftet werden kann, müssen wir bei der Berechnung einen Risikoabschlag berücksichtigen. Die Höhe dieses Risikoabschlags ist maßgeblich abhängig von der Art, dem Alter, Zustand und der Lage der Immobilie.

Dient die Immobilienverrentung mit der Zustifterrente auch als Instrument der Altersversorgung?

Für jede Haus- und Wohnungseigentümerin und jeden Haus- oder Wohnungseigentümer ab einem Alter von 65 Jahren bietet sich die Verrentung einer Immobilie an und ist daher eine echte Alternative zur klassischen Altersabsicherung.