Rechtliches
Hinweisgeberschutzgesetz
Seit dem 01.01.2024 ist in unserem Unternehmen eine interne Hinweisgebermeldestellen eingerichtet. Die Einrichtung dieser Hinweisgebermeldestelle richtet sich nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Grundlegendes Ziel des Gesetzes ist es, sicherzustellen, dass die geltenden Gesetze innerhalb unserer Unternehmensgruppe eingehalten werden. Darüber hinaus werden hinweisgebende Personen durch das Hinweisgeberschutzgesetz vor Repressalien wie zum Beispiel Kündigung, Gehaltsänderung oder auch Aufgabenverlagerung geschützt.
Die Hinweisgebermeldestelle wird durch externe Vertrauensanwältinnen, Rechtsanwältin Claudia Vogel und Rechtsanwältin Dr. Stefanie Heinrich betrieben. Weitere Informationen zur Kanzlei finden Sie hier >. Was Sie bei der Abgabe eines Hinweises beachten müssen, wie Sie einen Hinweis abgeben und das Verfahren der Bearbeitung eines Hinweises durch unsere Vertrauensanwältinnen finden Sie hier > Die entsprechenden Kacheln unserer Unternehmensgruppe können Sie direkt hier > auswählen.
Hinweisgebende Personen, können grundsätzlich wählen, ob sie sich an unsere interne Meldestelle oder eine externe Meldestelle wenden möchten. Weitere Informationen zu den externen Meldestellen und deren Zuständigkeiten finden Sie beim Bundesjustizamt >
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Im Jahr 2021 hat der Deutsche Bundestag das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verabschiedet. Seit dem 1. Januar 2023 sind damit Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten, und ab dem 1. Januar 2024 auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten dazu verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Belange auch in ihren Lieferketten noch stärker zu berücksichtigen.
Die Stiftung Liebenau nimmt ihre Verantwortung in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz sehr ernst. Aus diesem Grund hat der Vorstand der Stiftung Liebenau eine Grundsatzerklärung gem. § 6 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verabschiedet. Diese finden Sie hier >
Die Stiftung Liebenau ermöglicht es allen Personen, Informationen zu menschenrechtlichen und/oder umweltbezogenen Risiken oder Verstößen zu übermitteln. Hierzu haben wir ein Benachrichtigungsverfahren etabliert. Eine Kurzbeschreibung des Verfahrens stellen wir Ihnen hier > zur Verfügung.
Sie können sich aber auch direkt an die zentrale Koordinierungsstelle wenden. Diese dient als Bindeglied zwischen externen Personen/Organisationen, den Organisationseinheiten der Stiftung Liebenau und dem Vorstand. Bei allen Fragen und Hinweisen zu den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten können Sie die zentrale Koordinierungsstelle auf folgenden Wegen kontaktieren:
Per Mail: menschenrechte(at)stiftung-liebenau.de
Per Telefon : +49 7542 10-1418